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Frankreich will Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch in Verfassung verankern
Frankreich will die "Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" in seiner Verfassung verankern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag im Kabinett vorgestellt und soll vom 24. Januar an in der Nationalversammlung debattiert werden. Hintergrund ist ein Versprechen des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, der damit auf Einschnitte des Rechts auf Abtreibung 2022 in den USA reagiert hatte.
"Die Freiheiten von Frauen, die wir für unangreifbar hielten, werden in Frage gestellt", sagte Macron am Sonntag anlässlich des 75. Jahrestags der Erklärung der Menschenrechte. "Deswegen will Frankreich mit gutem Beispiel vorangehen", fügte er hinzu.
Die Aufnahme in die französische Verfassung hat in erster Linie symbolischen Charakter. In Frankreich ist das Recht auf Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein bis zur 14. Woche gesetzlich gewährleistet. "Vor dem internationalen Hintergrund scheint es uns angemessen, klarzustellen, wo Frankreich steht", sagte Anne-Cécile Mailfert, Vorsitzende einer französischen Frauenorganisation.
Die Vereinigung Alliance Vita hingegen bezeichnete die geplante Verfassungsänderung als "Unsinn". Es sei dringender nötig denn je, eine Politik umzusetzen, die ungewollte Schwangerschaften verhindere, betonte die Organisation.
Der nun vorgestellte Gesetzentwurf erwähnt die "Freiheit zum", nicht aber das "Recht auf" einen Schwangerschaftsabbruch, was eine rechtlich schwächere Formulierung ist. Um die Verfassung entsprechend zu ändern, müssen Nationalversammlung und Senat im sogenannten Kongress zusammentreten und den Text zu drei Fünfteln verabschieden.
Die frühere Gesundheitsministerin Simone Veil hatte 1975 den Weg zum legalen Schwangerschaftsabbruch freigemacht. Im vergangenen Jahr wurden in Frankreich gut 234.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen.
M.White--AT