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Staatsschutzverfahren gegen 31-jährige IS-Rückkehrerin in Hamburg begonnen
Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat am Montag ein Staatsschutzverfahren gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft der 31 Jahre alten Frau die Mitgliedschaft in zwei ausländischen Terrorvereinigungen vor. Die deutsch-algerische Staatsangehörige soll laut Anklage zwischen Mai 2013 und September 2017 der Islamistenorganisation Dschunud al-Scham sowie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angehört haben.
Laut Gerichtsangaben geht die Anklage davon aus, dass die Angeklagte ab Mai 2013 mit ihrer damals wenige Monate alten Tochter nach Syrien zu ihrem damaligen Ehemann gereist war, um Mitglied in der als Terrororganisation eingestuften Dschunud al-Scham zu werden. Dabei habe sie entsprechend der islamistischen Ideologie die Haushaltsführung und die Kindererziehung übernommen. Dadurch stärkte sie laut Anklage auch die Kampfkraft ihres Ehemanns.
Nach Meinungsverschiedenheiten mit der Führung von Dschunud al-Scham soll sich das Ehepaar im Februar 2014 dann dem IS angeschlossen haben. Dazu soll die Frau zunächst von der Türkei aus IS-Kämpfer unterstützt haben und später nach Syrien zurückgekehrt sein. Während ihrer Mitgliedschaften in den Organisationen soll die Frau auch über Schusswaffen verfügt haben.
Nachdem Tod ihres Ehemanns im September 2015 war die Frau laut Anklage weiter in die Organisation des IS eingebunden und soll die Dschihadistenmiliz auch durch Gelder aus ihrem Familienkreis finanziell unterstützt haben. Zudem habe sie vom IS Witwengeld erhalten.
Nach dem Ende einer weiteren Ehe mit einem verwundeten IS-Kämpfer kehrte sie im März 2018 über die Türkei zurück nach Deutschland. Die Angeklagte lebte zunächst in Bonn und ab September 2022 mit ihren Kindern in Kiel. Die Frau befindet sich seit dem 20. Juni 2023 in Untersuchungshaft. Das Gericht setzte weitere Verhandlungstage bis zum 19. Februar fest.
D.Johnson--AT