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Lindner pocht auf Einhalten der Schuldenbremse 2024 - Union fordert Einsparungen
Im Koalitionsstreit um den Haushalt 2024 lehnt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse weiter ab. "Noch mehr Schulden bei stark gestiegenen Zinsen ist jedenfalls nicht der richtige Weg", sagte der FDP-Chef am Freitag im Bundestag. Dort wurde erstmals der Nachtragshaushalt 2023 debattiert, für den in diesem Jahr nachträglich die Schuldenbremse zum vierten Mal in Folge ausgesetzt werden muss.
Um "Zukunftsinvestitionen und bedeutende Vorhaben der Koalition" umzusetzen, würden "andere überkommene, heute nicht mehr notwendige Ausgaben repriorisiert", sagte Lindner mit Blick auf 2024 und die Folgen des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts. Dieses machte auch den Nachtragshaushalt 2023 nötig, weil Schulden aus Sondervermögen wie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) nun in den regulären Haushalt geschrieben werden müssen. Abstimmen wird der Bundestag über das Nachtragsbudget und die erneute Aussetzung der Schuldenbremse am 14. Dezember.
Das Vorgehen der Ampel-Koalition sorgte für heftige Kritik der Opposition. Von einem "verfassungswidrigen" Haushaltsentwurf für 2023 sprach der der AfD-Haushaltspolitiker Peter Boehringer. Die dazu durch Lindner geplante rückwirkende Erklärung einer Notsituation zur Aussetzung der Schuldenbremse sei "ein dreister Trick", der Ampel-Koalition fehle es an Sparwillen.
Die Union forderte die "Ampel" zu Einsparungen bei den Sozialleistungen auf. "Gehen Sie mal ran ans Bürgergeld", sagte CDU-Haushälter Mathias Middelberg. Es gebe vier Millionen erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger. "Bringen Sie ein paar von denen in Beschäftigung, dann hätten wir deutliche Entlastungen im Haushalt."
Auslöser der Haushaltskrise nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei nicht die Klage der Union gewesen, sondern der "Verfassungsbruch" der Ampel-Koalition. Diese habe im Haushalt falsch gebucht und Gelder "vom Kernhaushalt in Schattenhaushalte geschoben".
Das Gericht habe die Art und Weise der Verbuchung von Schulden beanstandet, sagte dazu SPD-Haushälter Dennis Rhode im Bundestag. Das Urteil habe zwar "einiges durcheinander geworfen, aber es hat uns nicht umgeworfen". Er betonte, dass viele Bundesländer davon ebenfalls betroffen seien, auch CDU-geführte.
"Warum haben wir uns in der Verfassung so ein enges Korsett gegeben", fragte der Grünen-Haushälter Sven-Christian Kindler im Parlament. Die Schuldenbremse müsse erweitert und reformiert werden, um Investitionen zu ermöglichen. Dabei gehe es unter anderem um Gelder für Schulen, Kitas und zukunftsfähige Arbeitsplätze.
Ähnliche Forderungen kommen aus der Linken. Die Abgeordnete Gesine Lötzsch nannte die Schuldenbremse "unsinnig" und deren Verankerung im Grundgesetz einen "Akt der Selbstfesselung". Sie forderte die erneute Aussetzung für 2024, zudem langfristig die Streichung aus dem Grundgesetz.
Aus dem KTF fehlen der Ampel-Koalition allein bereits 60 Milliarden Euro für Projekte der Energiewende. Für den Haushalt 2023 ist vor allem bedeutend, dass der ähnlich wie der KTF finanzierte Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) als Folge des Karlsruher Urteilsspruchs ebenfalls abgewickelt wird.
Lindner zufolge fehlen nun 17 Milliarden Euro im Haushalt. Hinzu kommen laut SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert 13 Milliarden Euro für Projekte, die eigentlich über den Klimafonds KTF finanziert werden sollten. Aus SPD und Grünen kommen deshalb Forderungen, 2024 ebenfalls die Schuldenbremse auszusetzen.
Ob der Haushalt 2024 wegen des Streits in der Koalition noch vor Jahresende beschlossen werden kann, ist fraglich. Er halte es "für realistischer, dass es etwas länger dauern wird", sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP) der "Wirtschaftswoche". Er zeigte sich "sehr skeptisch", dass auch 2024 nochmals eine Notlage zur Aussetzung der Schuldenbremse "rechtssicher" begründet werden könne.
SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast sprach sich im "Tagesspiegel" dafür aus, 2024 eine "punktuelle" Notlage zur Aussetzung der Schuldenbremse für die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg zu erklären. Ob dies neben der militärischen, humanitären und finanziellen Hilfe an Kiew auch die Bürgergeld-Ausgaben für ukrainische Kriegsflüchtlinge beinhalten soll, blieb offen.
M.Robinson--AT