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OLG Celle: Lebenslange Haft für Angehörigen von Todesschwadron aus Gambia
Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat das Oberlandesgericht Celle einen ehemaligen Angehörigen einer Todesschwadron aus Gambia zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sprach den Mann, der wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt ist, am Donnerstag in allen Belangen schuldig.
Die Richter folgten damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch für den Mann gefordert, der eine eigene Tatbeteiligung bestritt.
Der Angeklagte war Mitglied einer für illegale Tötungen eingesetzten Einheit des gambischen Militärs. Der zu Prozessbeginn 46 Jahre alte Bai L. soll der Anklage zufolge als Fahrer einer Todesschwadron zwischen 2003 und 2006 im Auftrag des damaligen gambischen Staatspräsidenten Yahya Jammeh an drei Mordanschlägen beteiligt gewesen sein. Bei einer dieser Taten starb ein Korrespondent der Nachrichtenagentur AFP.
Der Beschuldigte kam 2012 als Flüchtling nach Deutschland und wurde im März 2021 in Hannover festgenommen. Nach Gerichtsangaben handelt es sich bei dem Celler Verfahren um den weltweit ersten Prozess gegen mutmaßliche frühere Mitglieder von ehemaligen Sondereinheiten gambischer Streitkräfte, der im Ausland verhandelt wird.
Grundlage ist das sogenannte Weltrechtsprinzip. Bestimmte Straftaten, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, werden in Deutschland auf dessen Basis auch dann verfolgt, wenn weder Deutsche beteiligt waren noch sonstige Verbindungen zur Bundesrepublik bestanden.
L.Adams--AT