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Verwaltungsgericht Gera widerruft vorläufig Waffenentzug für AfD-Mitglied
Das Verwaltungsgericht Gera hat einen behördlich angeordneten Waffenentzug für ein AfD-Mitglied vorläufig widerrufen. Das Gericht gab mit dem am Montag veröffentlichten Beschluss dem Eilantrag eines Mitglieds des als gesichert rechtsextrem eingestuften Thüringer Landesverbandes der Partei statt ( Az. 1 E 564/23). Die Entscheidung hat eine aufschiebende Wirkung für die im April erlassene Verfügung der Waffenbehörde des Saale-Orla-Kreises.
Der Landkreis hatte die waffenrechtlichen Erlaubnisse für den Sportschützen, welcher der AfD angehört, widerrufen und sofortigen Vollzug angeordnet. Die Behörde begründete dies mit der fehlenden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Mannes und verwies darauf, dass der Verfassungsschutz die Thüringer AfD im Jahr 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts wurden die Voraussetzungen für einen Widerruf der Waffenerlaubnisse von der Waffenbehörde bislang jedoch nicht tragfähig nachgewiesen. Ein bloßer durch Tatsachen begründeter Verdacht reiche nicht aus. Weder aus Vermerken des Verfassungsschutzes noch aus dem Verfassungsschutzbericht 2021 folge mit erforderlicher Sicherheit die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten AfD-Landesverbandes.
Die Waffenbehörde werfe dem Antragsteller nicht vor, dass er als Einzelperson Bestrebungen verfolge oder verfolgt habe, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet seien, erklärte das Gericht. Darüber hinaus ergäben sich keinerlei Hinweise dafür, dass vom Antragsteller irgendwelche waffenrechtlich erheblichen Gefahren ausgehen könnten.
Das AfD-Mitglied selbst berief sich auch auf das Ergebnis des durch das Thüringer Landesverwaltungsamt vorgenommenen "Demokratiechecks" des neugewählten AfD-Landrats im Landkreis Sonneberg. Mit Robert Sesselmann war im Juni bundesweit erstmals ein AfD-Politiker zum Landrat gewählt worden. Das Landesverwaltungsamt sah nach einer Prüfung keine ernsthafte Besorgnis "an dessen künftiger Erfüllung der Verfassungstreuepflicht".
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera kann eine Beschwerde zum Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt im April entschieden, dass eine AfD-Mitgliedschaft allein nicht die Entziehung einer Waffenbesitzkarte rechtfertige.
J.Gomez--AT