-
Monopolkommission kritisiert "Labyrinth" bei Stromhilfen - und sieht KI-Defizite
-
Staat zahlt künftig automatisch: Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld
-
13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen
-
Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht
-
"Wir liefern": Merz verteidigt Reformpolitik - Opposition wirft ihm Scheitern vor
-
Iran: Abschluss der Trauerfeierlichkeiten für Chamenei in Maschhad
-
Krawietz/Pütz verpassen Wimbledonfinale
-
Ein Revolver und sechs Patronen: Erdogans ungewöhnliches Geschenk beim Nato-Gipfel
-
USA billigen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland
-
Empfehlung für Basisimpfung gegen Coronavirus fällt weg - Auffrischung ab 75 Jahren
-
Betriebsrat und IG Metall machen mobil gegen drastische Sparpläne bei Volkswagen
-
Bundestags-Gutachten sieht hohe Kostenrisiken für Verbraucher durch Grüngasquote
-
Tübinger Oberbürgermeister Palmer wird Berater für Staatsmodernisierung in Baden-Württemberg
-
USA setzen Angriffswelle auf Iran fort - Teheran attackiert Ziele in der Golfregion
-
Scheinrechnungen mit Millionenschaden: Verdächtiger nach zehn Jahren verhaftet
-
Abbas setzt Parlamentswahl in Palästinensergebieten für den 28. November an
-
VW-Betriebsrat fordert vom Vorstand "ganzheitlichen Zukunftsplan"
-
Reaktor in südfranzösischem Akw Golfech wegen hoher Flusstemperaturen abgeschaltet
-
USA stimmen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zu
-
Grünes Licht aus Karlsruhe: Bundestag kann über Gesundheitsreform entscheiden
-
Eilklagen gegen Abstimmung über Reformen scheitern vor Bundesverfassungsgericht
-
Altes Heizungsgesetz wird abgeschafft - Heizungsförderung sinkt
-
Burnham zunächst weiter einziger Kandidat für Starmer-Nachfolge in Großbritannien
-
Bafög-Erhöhung kommt - aber erst später
-
Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Stopp von Kassenreform und Heizungsgesetz
-
Brand auf Nordseeinsel: Vogelwart als einziger Bewohner von Trischen gerettet
-
Die Königin der Rockballade: Britische Sängerin Bonnie Tyler gestorben
-
Koalition einigt sich auf Bafög-Erhöhung
-
Bund und Länder gründen Zentrum für Safe Sports
-
Klopp: Keine Ablöse für Red Bull - Mertesacker soll kommen
-
Absatz bei Porsche im ersten Halbjahr um 16 Prozent zurückgegangen
-
EuGH: Tagebuch der Anne Frank darf auf Niederländisch in Internet stehen
-
Bargeld per App: EU-Parlament stimmt für Einführung des digitalen Euro
-
SAP vermeidet EU-Wettbewerbsstrafe - Zusagen an EU-Kommission angenommen
-
Mehr Mieterschutz: Mieterbund begrüßt geplantes Gesetz - Kritik von Eigentümern
-
Britische Rocksängerin Bonnie Tyler gestorben
-
Vergütung von Dax-Aufsichtsratschefs 2025 im Schnitt bei 465.000 Euro
-
Nach Fund von toten Neugeborenen in Berlin Jugendliche tatverdächtig
-
Undichter Motor bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag nicht automatisch aufgelöst
-
Zehn Jahre Haft für tödliche Attacke auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz
-
Grüne werfen Merz soziale Kälte und Versagen in Klimakrise vor
-
Schriftstellerin Christine Wunnicke erhält in diesem Jahr Georg-Büchner-Preis
-
Erdogan verteilt bei Nato-Gipfel Revolver als Gastgebergeschenk
-
Aktionstag der IG Metall gegen Sparpläne bei Volkswagen hat begonnen
-
Junge Union fordert sofortigen Rückzug Wegners von Spitzenkandidatur in Berlin
-
EuGH: Deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung gilt nicht als staatliche Beihilfe
-
Hitzewelle in Deutschland: RKI schätzt mindestens 5100 hitzebedingte Todesfälle
-
Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos
-
Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Beschaffung von Meko-Fregatten
-
Merz: USA haben Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt
UN-Ermittler: Transfer ukrainischer Kinder nach Russland ist "Kriegsverbrechen"
Der zwangsweise Transfer ukrainischer Kinder nach Russland oder in von Russland kontrollierte Gebiete der Ukraine stellt nach Einschätzung von UN-Ermittlern ein Kriegsverbrechen dar. Die Deportation von Kindern im großen Stil "verstößt gegen internationales humanitäres Recht und kommt einem Kriegsverbrechen gleich", erklärte ein hochrangiges Ermittlerteam der Vereinten Nationen in einem am Donnerstag in Genf vorgelegten Bericht. Einen Völkermord in der Ukraine sahen die Ermittler dagegen nicht gegeben.
Nach Angaben der ukrainischen Regierung wurden bis Februar mehr als 16.000 Kinder aus der Ukraine nach Russland oder in russisch kontrollierte Gebiete verschleppt. Das vom UN-Menschenrechtsrat zusammengestellte Ermittlerteam gab an, die Zahlen nicht verifizieren zu können. Es verwies aber auf Hinweise, wonach russische Behörden ukrainische Kinder in Kinderheimen oder Pflegefamilien unterbringen und ihnen die russische Staatsbürgerschaft verleihen. Unter anderem habe der russische Präsident Wladimir Putin einen Erlass unterzeichnet, wonach Kinder unter bestimmten Bedingen in vereinfachtem Verfahren russische Staatsbürger werden können.
Die Experten untersuchten nach eigenen Angaben detailliert einen Fall, in dem 164 Kinder und Jugendliche zwischen vier und 18 Jahren aus den ukrainischen Regionen Donezk, Charkiw und Cherson deportiert wurden. Den Eltern und den Kindern selbst sei von den russischen Sozialbehörden mitgeteilt worden, dass die Kinder in Pflegefamilien kommen oder adoptiert werden sollten. Die Kinder hätten Furcht gehabt, dauerhaft von ihren Familien getrennt zu werden.
Der Expertenbericht zählt zahlreiche weitere von den russischen Truppen in der Ukraine begangene mutmaßliche Kriegsverbrechen auf, darunter weit verbreitete Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur, Folter und Vergewaltigung.
"Wir haben nicht festgestellt, dass es einen Genozid innerhalb der Ukraine gab", sagte der Leiter des Ermittlerteams, der Norweger Erik Mose, bei einer Pressekonferenz in Genf. Er fügte allerdings hinzu, dass "einige Aspekte" festgestellt worden seien, die "Fragen hinsichtlich dieses Verbrechens aufwerfen könnten".
Den Experten zufolge könnte Moskau auch der "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" schuldig sein: Der Bericht verweist auf die massiven russischen Angriffe auf die Energie-Infrastruktur in der Ukraine seit dem vergangenen Oktober und empfiehlt weitere Untersuchungen.
Das Ermittlerteam hob zudem ein "weit verbreitetes Muster von durch russische Behörden begangene Folter und inhumane Behandlung" in den russisch kontrollierten Gebieten hervor. Dazu gehöre sexuelle Gewalt, Vergewaltigung, das Aufhängen von Gefangenen an der Decke mit gefesselten Händen und das Abschnüren der Atmung durch eine Plastiktüte. Der Bericht gibt an, dass "russische Behörden möglicherweise Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben".
Auch hatten die Ermittler nach eigenen Angaben versucht festzustellen, ob die massive Bombardierung und monatelange Belagerung der südöstlich gelegenen Stadt Mariupol vor ihrer Einnahme durch die Russen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnte. Ohne Zugang zur Region Donezk habe das Team keine "ausreichende Basis" für eine solche Schlussfolgerung, hieß es. Das Team empfahl weitere Untersuchungen.
Die UN-Experten stellten auch "eine kleine Anzahl" von Verstößen der ukrainischen Streitkräfte fest, darunter "zwei Vorfälle, die als Kriegsverbrechen durchgehen".
Für ihren Report besuchten die Ermittler nach eigenen Angaben 56 Städte, Dörfer sowie Siedlungen und untersuchten Gräber, Orte der Zerstörung, Gefangennahme und Folter sowie Überreste von Waffen. Sie befragten demnach fast 600 Menschen und zogen für ihre Untersuchung verschiedene Dokumente, Fotos, Satellitenbilder und Videos zurate.
Ch.Campbell--AT