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Patientenschützer warnen vor "Verschiebebahnhof" bei Klinik-Tagesbehandlungen
Patientenschützer warnen vor einem möglichen "Verschiebebahnhof" in Kliniken durch die vom Bundestag beschlossene Einführung von Tagesbehandlungen. Er befürchte, "dass insbesondere alte und schwache Patienten weder Kraft noch Mut aufbringen können, sich gegen den täglichen Verschiebebahnhof aufzulehnen", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der "Bild"-Zeitung (Samstagsausgabe). Schon heute funktioniere manches "Chaos-Krankenhaus nur noch, weil kranke Menschen herumgeschoben werden, die sich nicht zu Wehr setzen".
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) äußerte Vorbehalte: "Patientinnen und Patienten immer wieder tagsüber in ein Krankenhausbett zu legen und über Nacht nach Hause zu schicken, kann bestenfalls in wenigen Ausnahmen aufgrund eindeutiger Kriterien sinnvoll sein", sagte GKV-Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis der "Bild"-Zeitung.
Ohne klare Vorgaben bestehe die Gefahr, dass Patienten "je nach Besetzungssituation einer Klinik und nicht aus maßgeblich medizinischen Gründen über Nacht nach Hause geschickt werden", warnte Stoff-Ahnis. Brysch seinerseits forderte, dass immer das Patientenwohl sowie medizinische und soziale Aspekte bei den Entscheidungen Priorität haben müssten.
Der Bundestag hatte am Freitag das Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Entlastung der Pflege in Kliniken beschlossen. Eingeführt wird damit unter anderem eine sogenannte tagesstationäre Behandlung. Krankenhäuser können demnach in geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung ohne Übernachtung erbringen. Dafür soll es eine spezielle Vergütung geben.
Der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann verteidigte in der "Bild"-Zeitung die Tagesbehandlungen: Diese seien zum "Vorteil für den Patienten". Sie könnten dafür sorgen, "dass die Krankenhäuser und vor allem das Pflegepersonal entlastet wird, in dem bisher nur stationär erbrachte Leistungen im ärztlichen Ermessen und mit Zustimmung des Patienten nach der Behandlung ohne Krankenhausübernachtung nach Hause entlassen werden", sagte Ullmann. Damit könnten die Kosten für die Übernachtung eingespart und die Belastung des Nachtpersonals reduziert werden.
E.Hall--AT