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Bundesverfassungsgericht verkündet im Januar Urteile zu Parteienfinanzierung
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 24. Januar in Karlsruhe zwei Urteile zur Parteienfinanzierung. Den Termin kündigte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe an. Einmal geht es um einen gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Linke und Grünen, die sich gegen eine Anhebung der Obergrenze der staatlichen Zuschüsse wenden. Außerdem urteilt das Gericht über die Frage, ob die Rechte der AfD-Fraktion bei diesem Gesetzgebungsverfahren verletzt wurden. (Az. 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18)
Die Aufstockung der staatlichen Zuschüsse war 2018 vom Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen worden. Die absolute Obergrenze für alle Parteien zusammen wurde dabei von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben. Nach einem früheren verfassungsgerichtlichen Urteil darf die Obergrenze nur dann erhöht werden, wenn sich die Verhältnisse einschneidend änderten.
Nun muss Karlsruhe beurteilen, ob dies der Fall war. Union und SPD sahen eine solche einschneidende Veränderung in der Digitalisierung des Politikbetriebs. Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober 2021 argumentierten sie damit, dass die Digitalisierung neue Kosten mit sich bringe. Das Gericht verhandelte damals zwei Tage lang über die beiden Anträge.
E.Rodriguez--AT