-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni über Rundfunkbeitrag
-
Forscher warnen: Hitze-Risiko bei WM 2026 deutlich gestiegen
-
"Historisch": Madonna und Shakira treten bei WM-Finale auf
-
NHL-Traum geplatzt: Sturm scheitert als letzter Deutscher
-
Xi empfängt Trump - Warnung vor "Konflikt" beim Thema Taiwan
-
Merkel sieht sich nicht als politische "Männermörderin"
-
Merkel zeigt Verständnis für Debatten - und rät Merz zu "weitem Herz"
-
NBA: Schröders Cavaliers drehen Krimi in Detroit
-
Ministerium: 22 Tote nach jüngsten israelischen Angriffen im Libanon
-
Trump von Xi empfangen - US-Präsident hofft auf "fantastische Zukunft" mit China
-
US-Präsident Trump von Chinas Präsident Xi in Peking empfangen
-
Mitfavorit Australien startet in zweitem ESC-Halbfinale in Wien
-
Dritte Gesprächsrunde zwischen Israel und Libanon in Washington
-
Früherer EZB-Chef Draghi erhält Aachener Karlspreis
-
Weimer: Bundesregierung drückt deutscher ESC-Starterin Engels "ganz fest die Daumen"
-
Zeremonie für Irans Fußballer in Teheran knapp einen Monat vor WM-Beginn
-
Emirate weisen "Berichte" über geheimem Besuch Netanjahus zurück
-
Akkodis im HFS Horizons Report 2026 für agentic AI Services ausgezeichnet
-
Vorgezogene Wahl in Israel zeichnet sich ab - Koalition legt Gesetzentwurf vor
-
PSG zum 14. Mal französischer Meister
-
ManCity hält Titelkampf spannend
-
Inter gewinnt die Coppa Italia und macht das Double perfekt
-
Tod von "Friends"-Darsteller Perry: Zwei Jahre Haft für weiteren Angeklagten
-
Fußball-WM: Kalifornien prüft mögliche Verstöße beim Ticket-Verkauf
-
Grünes Licht des Senats: Neuer US-Zentralbankchef Warsh kann Freitag antreten
-
Zustimmung des Senats: Neuer US-Zentralbankchef Warsh kann Amt am Freitag antreten
-
Regierungskrise in Lettland nach Absturz ukrainischer Drohnen und Ministerrücktritt
-
"Unerschrockener Verkünder": Steinmeier verteidigt Papst gegen Trumps Kritik
-
Stürze und Irrfahrt: Arrieta entscheidet wilde Ausreißer-Etappe
-
Selenskyj: Russland feuert 800 Drohnen ab - Mindestens sechs Tote in der Ukraine
-
Bild von US-Außenminister Rubio im Trainingsanzug geht viral
-
Nicht deklarierte Spende: Britisches Parlament ermittelt gegen Reform UK-Chef Farage
-
Im Pokalfinale: Popp bereit für die Startelf
-
"Herr der Ringe"-Regisseur Jackson arbeitet an Drehbuch für "Tim und Struppi"
-
Tötungsdelikt in Wassenberg: 37-Jähriger von maskiertem Unbekannten erschossen
-
Arzt in Brandenburg wegen Kindesmissbrauchs in 130 Fällen angeklagt
-
Lebenslange Haft in Mordprozess um beim Joggen überfahrenen Ehemann in Dresden
-
Sarkozy-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert erneut sieben Jahre Haft
-
EU-Behörde: Keine Hinweise auf Mutation von Hantavirus
-
Linken-Vorsitz: Schwerdtner und Pantisano treten zusammen an
-
Trump zu Besuch in Peking eingetroffen - Gespräch mit Xi am Donnerstag geplant
-
Verbot von islamischem Kulturverein Nuralislam in Nordrhein-Westfalen ist rechtens
-
Zwei Festnahmen nach tödlichem Raubüberfall auf 93-Jährigen in Köln
-
Gericht zieht Immobilien im Wert von fast halber Million Euro von 36-Jähriger ein
-
Tesla will in Grünheide 1500 Stellen für Batteriezellenfertigung schaffen
-
Nach Schüssen und Erpressungsversuchen: Großrazzia mit 570 Polizisten in Berlin
-
NFL: Patriots im November Lions-Gegner in München
-
Reform-Paket bis zum Sommer: Koalition einigt sich auf Fahrplan - Aus für Prämie
-
Erneute israelische Angriffswelle im Libanon: Mindestens neun Tote
-
ADAC: Spritpreise erneut gesunken - Tankrabatt kommt "großteils" an
Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden
Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)
Die Klägerin Pia Aksoy, eine Zahnärztin, fordert Auskunft unter anderem über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadenersatz von dem Hersteller Astrazeneca. Sie hatte sich im März 2021 gegen Corona impfen lassen, damals war sie 40 Jahre alt. Drei Tage nach der Impfung hatte sie einen Hörsturz. Seitdem ist sie auf einem Ohr taub.
Das Oberlandesgericht Koblenz wies ihre Klage ab. Dabei machte es aber Rechtsfehler, wie der BGH nun feststellte. Mit der Begründung aus Koblenz könne weder ein Anspruch auf Auskunft noch einer auf Schadenersatz verneint werden, erklärte der BGH.
In vereinzelten Fällen wurde nach der Impfung mit Vaxzevria von Astrazeneca über Thrombosen berichtet. Ab April 2021 empfahl die Ständige Impfkommission den Impfstoff nur noch für Menschen ab 60 Jahren. Vaxzevria blieb zugelassen, im Frühling 2024 nahm Astrazeneca den Impfstoff aber aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt.
Grundsätzlich können Pharmaunternehmen bei einem Impfschaden dazu verpflichtet werden, Schadenersatz zu zahlen. Das gilt dann, wenn der eingesetzte Impfstoff die gesundheitlichen Probleme verursacht haben könnte. Außerdem muss mindestens eine von zwei Voraussetzungen vorliegen: Entweder ist das Risiko der Impfung größer als ihr Nutzen, oder der Impfstoff war nicht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gekennzeichnet.
Da Privatleute das meist nicht wissen können, gibt es auch ein gesetzliches Recht auf Auskunft - wenn die Informationen notwendig sind, um einen möglichen Anspruch auf Schadenersatz festzustellen. Allerdings müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Impfstoff den Schaden verursachte. Dann haben Betroffene Anspruch auf Informationen zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung wichtig sein könnten - allerdings nur solche, die dem Hersteller bekannt waren.
Es genügt dabei, dass ein Impfschaden plausibel ist, wie der BGH ausführte. Das Oberlandesgericht hatte die Voraussetzungen zu streng definiert. Es ist dem BGH zufolge nicht auszuschließen, dass die Klägerin neue Tatsachen zur Begründung ihrer Schadenersatzforderungen vorbringen könnte, wenn sie Auskünfte bekäme. Über beides muss das Oberlandesgericht nun neu verhandeln und dabei berücksichtigen, was der BGH entschied.
Von einem "bahnbrechenden Urteil" sprach der Anwalt der Klägerin, Volker Loeschner. "Wir bekommen für die schwer Impfgeschädigten einen unbegrenzten Auskunftsanspruch gegenüber dem medizinischen Hersteller, und wir erhalten das Recht auf rechtliches Gehör", sagte er nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Ihre Hoffnung sei es nun, "dass wir Transparenz bekommen, dass der Pharmakonzern zur Verantwortung gezogen wird - und es soll einfach eine Anerkennung der Realität erfolgen", sagte Aksoy ihrerseits.
Astrazeneca erklärte, dass die Sicherheit von Patientinnen und Patienten "höchste Priorität" habe. "Auf Basis der Evidenz aus klinischen Studien und Real-World-Daten" sei für den Impfstoff "durchgängig ein akzeptables Sicherheitsprofil gezeigt" worden.
Zulassungsbehörden weltweit hätten "übereinstimmend festgestellt, dass der Nutzen der Impfung die Risiken äußerst seltener potenzieller Nebenwirkungen überwiegt", führte Astrazeneca aus. "Wir sind außerordentlich stolz auf die Rolle, die der Oxford-Astrazeneca Impfstoff bei der Beendigung der globalen Pandemie gespielt hat."
Ch.P.Lewis--AT