-
Abschied von Sora: ChatGPT-Entwickler OpenAI stampft Videoapp ein
-
Tödliches Unglück bei Pinkelpause in Wald gilt nicht als Arbeitsunfall
-
Beschäftigte in Ausbildungsberufen im Handwerk verdienen oft unterdurchschnittlich
-
Gütertransport in der Binnenschifffahrt 2025 gesunken
-
Weltcup-Finale: Aicher mit Siegchance
-
Skirennläufer Sander tritt zurück
-
Bericht: Klingbeil plant Abschaffung des Ehegattensplittings
-
Ein Toter nach Auseinandersetzung in Flüchtlingsunterkunft in Hessen
-
Geheimdienst: Aus Russland kommende Drohne trifft Kraftwerk in Estland
-
US-Demokraten gewinnen in Wahlbezirk mit Trumps Residenz Mar-a-Lago
-
Kind von umstürzendem Tor erschlagen: Erste Erkenntnisse zu Unfall in Erlangen
-
Chinesischer Reederei-Konzern Cosco nimmt wieder Aufträge in Golfstaaten an
-
Urteil wegen Beleidigung nach Zeigen polizeifeindlicher Zahlen rechtskräftig
-
Suizidhilfe für psychisch Kranken: Arzt in Essen erneut wegen Totschlags verurteilt
-
Söder gegen Abschaffung von kostenloser Krankenversicherung für Ehepartner
-
Unesco prangert mangelnde Bildungsgerechtigkeit in Deutschland an
-
Geheimdienst: Russische Drohne trifft Kraftwerk in Estland
-
Preise für Wohnimmobilien steigen fünftes Quartal in Folge
-
Verkehrsminister Schnieder: Bundesregierung wird Klimaziele einhalten
-
Festnahme nach Tötung von Jugendlichem in Schleswig-Holstein
-
Löw sieht Kimmich bei der WM als Rechtsverteidiger
-
Wohlgemuth über neuen Undav-Vertrag: "Bin zuversichtlich"
-
Belarussischer Staatschef Lukaschenko zu erstem offiziellen Besuch in Nordkorea eingetroffen
-
Nächster Sieg für Stützle und Ottawa - Meilenstein für McDavid
-
Baumann: "Habe nicht die Skills" von Neuer
-
NBA: Schröder gewinnt deutsches Duell
-
Trump ruft zur Wiederwahl von Ungarns Regierungschef Orban auf
-
Tennis: Zverev im Viertelfinale von Miami
-
Kimmich über Musiala: "Sehr besonders im Weltfußball"
-
Medien: US-Regierung legt Teheran Plan für Beendigung des Iran-Krieges vor
-
Berlin: Urteil gegen mutmaßliche Mitglieder von Hamas-Untergrundzelle erwartet
-
Bundesregierung legt Klimaschutzprogamm vor
-
Klingbeil hält Grundsatzrede zu Modernisierung Deutschlands
-
Merz bei Regierungsbefragung im Bundestag
-
Dänemark: Frederiksens linkes Bündnis gewinnt Parlamentswahl - Mehrheit verfehlt
-
Iran meldet US-israelischen Angriff auf Atomkraftwerk Buschehr - kein Schaden
-
Oppositionsführerin Machado: Trump hat sozialistische Strukturen in Venezuela zerstört
-
Trumps neuer Heimatschutzminister Mullin legt Amtseid ab
-
0:3 nach 117 Sekunden: Playoff-Fehlstart für Berlin
-
Macron fordert Israel zur Nutzung von "Gelegenheit" für Gespräche mit dem Libanon auf
-
Gericht gestattet vorübergehenden Hausarrest für Brasiliens inhaftierten Ex-Präsidenten Bolsonaro
-
Prognosen: Sozialdemokraten stärkste Kraft bei Wahl in Dänemark - aber keine Mehrheit
-
Wolfsburg legt Heimsieg gegen Favorit Lyon vor
-
Nach neun Jahren: Salah verlässt Liverpool im Sommer
-
Trump: Verhandlungen mit Iran laufen - Präsident spricht von "Geschenk" aus Teheran
-
Luftwaffe: Russland greift die Ukraine binnen 24 Stunden mit fast 1000 Drohnen an
-
UNO: Mehr als 5500 Tote durch Gewalt in Haiti in weniger als einem Jahr
-
Nasa will Mondbasis bauen und stoppt Pläne für Raumstation mit ESA-Beteiligung
-
Iran-Krieg: Angriffe gehen weiter - Israel meldet eine Tote und sieben Verletzte
-
Polizei startet Großeinsatz zu Castortransport durch Nordrhein-Westfalen
Gericht: Impfentscheidung für Kinder kann auf ein Elternteil übertragen werden
Bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten über eine Corona-Impfung von Kindern kann die Entscheidung durch einen richterlichen Beschluss auf den Elternteil übertragen werden, der sich an die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) hält. Das entschied ein Familiengericht in Bad Iburg in Niedersachsen unter Verweis auf die etablierte entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in dieser Frage. Dabei muss aber auch der Kindeswille beachtet werden.
In dem am Freitag veröffentlichen Beschluss ging es um einen Streit zwischen geschiedenen Eheleuten mit zwei Kindern im Alter von zwölf und 14 Jahren. Laut Gericht hatten sich Mutter und Vater zunächst darauf verständigt, bei der Frage der Coronaimpfung die Empfehlung der behandelnden Kinderärztin als Maßstab zu nehmen. Später lehnte die Mutter deren Empfehlung ab und blockierte eine Impfung generell.
Vor diesem Hintergrund übertrug das Familiengericht am Bad Iburger Amtsgericht die Entscheidung per Beschluss vom Januar auf den Vater. Dies entspreche de Rechtsprechung des BGH zur Frage von Impfungen bei Kindern im Fall von Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht auf Basis der Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sofern bei dem betroffenen Kind keine besonderen Impfrisiken vorlägen, müsse die Entscheidung grundsätzlich auf den Elternteil übertragen werden, der die Stiko-Impfempfehlung beachte.
Eine derartige allgemeine Impfempfehlung liege für Kinder ab zwölf Jahren im Fall von Corona vor, betonte das Gericht. Auch der eigene kindliche Wille müsse bei der Klärung von Sorgerechtsstreitigkeiten beachtet werden - allerdings laut Rechtslage nur dann, wenn dieses "im Hinblick auf sein Alter und seine Entwicklung auch eine eigenständige Meinung zum Gegenstand des Sorgerechts bilden kann".
Sei ein Kind wegen eines "auf Angst und Einschüchterung abzielendes Verhaltens eines Elternteils" nicht in der Lage, sich eine eigene Meinung zu Nutzen und Risiken einer Coronaschutzimpfung zu bilden, stehe sein Willen der Übertragung der Entscheidung auf eines seiner Elternteile auch nicht entgegen, erklärte das Gericht weiter.
O.Brown--AT