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Bundesgerichtshof verhandelt über Anzahlung für Hochzeitsfotografin nach Absage
Wegen der Pandemie wurden viele Familienfeiern verschoben - nun berät der Bundesgerichtshof (BGH) über eine von ihnen. In Karlsruhe geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) um die Klage eines Brautpaars aus Hessen gegen eine Hochzeitsfotografin. Das Paar wollte für seine für August 2020 geplante Feier einen Fotografen engagieren, der aber verhindert war. Deshalb beauftragte es die Fotografin. (Az. VII ZR 144/22)
Wegen der Corona-Maßnahmen konnte die Feier aber nicht wie geplant stattfinden und wurde verschoben. Zum neuen Zeitpunkt hatte der Wunschfotograf Zeit, das Brautpaar sagte der Fotografin ab. Diese forderte daraufhin zusätzlich zur schon geleisteten Anzahlung etwa 550 Euro. Das Paar zog statt zu zahlen in Gießen vor Gericht und forderte die Anzahlung zurück. Die Gießener Gerichte gaben der Fotografin recht, woraufhin sich das Paar an den BGH wandte.
W.Morales--AT