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Mord an See in Niedersachsen: Lebenslange Haftstrafe für Todesschützen rechtskräftig
Fast 24 Jahre nach dem Tod eines 27-Jährigen durch Schüsse in der Nähe eines Baggersees in Buxtehude in Niedersachsen ist das Mordurteil gegen den Todesschützen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Mannes, wie das Landgericht Stade am Freitag mitteilte. Der Mann war im Oktober zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Gegen drei weitere Angeklagte wird noch verhandelt.
Der bei seiner Verurteilung 43 Jahre alte Mann hatte ein Geständnis abgelegt, dieses aber später widerrufen. Das Landgericht war aber nach früheren Angaben auch aufgrund von anderen Beweisen davon überzeugt, dass er geschossen hatte.
Die vier Beschuldigten und das spätere Opfer feierten demnach im August 2002 erst zusammen ein Grillfest an dem See. Es sei dann allerdings zu Streitigkeiten gekommen. Der Verurteilte sei schließlich weggefahren, habe eine abgesägte Schrotflinte geholt, sich an einem Waldweg versteckt und drei Schüsse auf das dorthin gelockte Opfer abgegeben. Der 27-Jährige sei schon nach dem ersten Schuss tot gewesen.
Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, da das Opfer arg- und wehrlos war und nicht mit dem Angriff gerechnet habe. Als Motiv nahm es an, dass sich der Täter nach den Streitigkeiten von dem 27-Jährigen gedemütigt gefühlt habe. Die drei anderen angeklagten Männer sollen den Mord gemeinsam mit dem Haupttäter geplant haben.
E.Flores--AT