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Zehn Milliarden Euro für Ungarn: EuGH-Gutachten sieht Auszahlung von Geldern kritisch
Im Streit zwischen dem Europaparlament und der EU-Kommission wegen der Freigabe von zehn Milliarden Euro für Ungarn zeichnet sich eine mögliche Niederlage für die Kommission ab. In einem am Donnerstag am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Gutachten schlug die zuständige Generalanwältin vor, die Entscheidung der Kommission vom Dezember 2023 für nichtig zu erklären. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (AZ. C-225/24)
Es geht im Kern um die Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn. Die EU-Gelder waren eingefroren worden, bis das Land die europarechtlichen Anforderungen erfüllte. Kurz vor einem EU-Gipfel erklärte die Kommission, dass dank neuer Reformen die Anforderungen erfüllt seien, und gab das Geld frei.
Eine Mehrheit im Parlament war aber der Ansicht, dass Budapest die Auflagen nicht erfüllt. Das Parlament klagte darum im März 2024 vor dem EuGH gegen die Kommission.
Generalanwältin Tamara Capeta schätzte die Lage nun ähnlich ein wie die Abgeordneten. Die Kommission dürfe EU-Mittel erst dann an einen Mitgliedstaat auszahlen, wenn die notwendigen Reformen in Kraft getreten seien und wirksam angewandt würden, erklärte sie. Vor der Auszahlung der Gelder müsse die Kommission nachweisen, dass die Voraussetzungen erfüllt seien.
Das sei aber nicht passiert, führte die Generalanwältin aus. Das Geld sei vor Inkrafttreten von Reformen freigegeben worden. Die Kommission habe die Lage nicht ausreichend geprüft und außerdem nicht erklärt, warum sie von ihren ursprünglichen Anforderungen abrückte.
Die europäischen Richterinnen und Richter müssen sich nicht an das Gutachten halten. Sie orientieren sich aber oft daran. Sollte der EuGH dem Parlament Recht geben, müsste das Geld wieder eingefroren werden. Wann in dem Fall ein Urteil fällt, war am Donnerstag noch nicht bekannt.
R.Lee--AT