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Gedenkhelm: Ukrainischer Athlet Heraskewytsch bei Olympia disqualifiziert
Der ukrainische Athlet Wladislaw Heraskewytsch ist wegen eines Gedenkhelms mit Porträts von im russischen Angriffskrieg getöteten Sportlern seines Landes von den Olympischen Winterspielen disqualifiziert worden. Wegen seiner "Weigerung, sich an die Richtlinien des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) zur Meinungsäußerung von Athleten zu halten", dürfe der Skeleton-Fahrer Heraskewytsch nicht länger an den Winterspielen in Norditalien teilnehmen, erklärte das IOC am Donnerstag. Der Sportler hatte zuvor angekündigt, seinen Gedenkhelm ungeachtet eines IOC-Verbots in einem Wettkampf tragen zu wollen.
IOC-Präsidentin Kirsty Coventry habe am Donnerstagmorgen erneut mit Heraskewytsch gesprochen und versucht, ihn zu einem Sinneswandel zu bewegen, erklärte das IOC weiter. Dem Sportler sei dabei "eine letzte Chance" gegeben worden, seine Meinung zu ändern. Dies sei jedoch nicht geschehen.
Der Skeleton-Fahrer hatte den Gedenkhelm während eines Trainings in Cortina d'Ampezzo auf und wollte ihn bei den Winterspielen weiterhin tragen, um an den seit bald vier Jahren andauernden russischen Angriffskrieg gegen sein Land zu erinnern. Auf dem Helm sind Porträts ukrainischer Athleten zu sehen, die seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 getötet wurden.
IOC-Sprecher Mark Adams erklärte aber am Dienstag, dass der Helm gegen die Richtlinien zu "politischen Symbolen" bei den Olympischen Spiele verstoße. Zugleich wolle das IOC eine Ausnahme machen und Heraskewytsch erlauben, eine schwarze Armbinde zu tragen.
Heraskewytsch war neben der Eisschnellläuferin Jelysaweta Sydorko der Fahnenträger seines Landes beim traditionellen Einlaufen der Mannschaften bei der Olympia-Eröffnung. Der 27-Jährige erklärte zunächst, das Verbot breche ihm das Herz. Auf einer Pressekonferenz am Abend kündigte er dann an, auch im Wettkampf mit dem umstrittenen Helm anzutreten.
Bei Olympia sind politische Gesten an Wettkampfstätten oder auf dem Medaillenpodest verboten. Sportler dürfen jedoch ihre Meinung in Pressekonferenzen und in Onlinediensten äußern.
H.Gonzales--AT