-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
-
US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X
-
Selenskyj: Trump gibt grünes Licht für Herstellung von Patriot-Raketen in Ukraine
-
Papst bedankt sich bei Macron und Bauleuten für Wiederaufbau von Notre-Dame
-
Kreml: EU-Sanktionen gegen Journalistin Fedorova sind "rechtswidrig"
-
Niedersachsen: AfD wählt Fraktionschef Wichmann zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Seniorin aus Frust erstochen: Lebenslage Haft für 56-Jährigen in Aachen
-
19-Jähriger soll im Saarland Frau erstochen haben - Festnahme
-
Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
-
Ausfall der Lenkung droht: VW und Audi rufen knapp eine Million Pkw in die Werkstätten
-
Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
Studie: Deutsche Konzerne im europäischen Vergleich führend - beim Stellenabbau
-
Antragsloses Kindergeld kommt: Bundesrat gibt grünes Licht
-
Bundestag beschließt Polizeireform - im zweiten Anlauf
-
Papst Leo XIV. zu Besuch in Frankreich eingetroffen
-
Havertz und Musiala reisen ab - Klopp nominiert nach
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abfangraketen
-
Iran legt den USA Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen einer Woche vor
-
Europas Top-Ligen greifen in FIFA-Machtkampf ein
-
VW und Audi müssen knapp eine Million Autos in Deutschland zurückrufen
-
Sachsen:45-Jähriger soll Hörgeschädigte mit falschen Anlagen betrogen haben - Anklage
-
Schwesig: Tankrabatt allein reicht nicht - Debatte im Bundesrat
-
Krankenkasse DAK erfasst 30 Prozent mehr neue Fälle von Abrechnungsbetrug
-
Pomp für Chinas Präsidenten: Trump empfängt Xi zu Staatsbankett im Weißen Haus
-
Bundestag berät erstmals über Frühstartrente - Klingbeil: Signal für Gerechtigkeit
-
Schlag gegen Cyberkriminelle: Mehr als 9000 betrügerische Rufnummern abgeschaltet
-
Britischer Weltumwanderer hängt nach 50.000 Kilometern am Ärmelkanal fest
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten erneut beschädigt
-
Wadephul berät bei Besuch in Kanada über vertiefte Zusammenarbeit
Karlsruhe kippt Altersgrenze: Nebenberufliche Notare dürfen mit 70 weitermachen
Bei Bewerbermangel braucht es keine fixe Altersgrenze mehr: Ein Notar aus Nordrhein-Westfalen ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen den verpflichtenden Eintritt in den Ruhestand mit 70 vorgegangen. Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Altersgrenze für nebenberufliche Notare, die sogenannten Altersnotare, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Angesichts des Bewerbermangels in dem Bereich sei sie nicht mehr gerechtfertigt. (Az. 1 BvR 1796/23)
Anwaltsnotare sind Rechtsanwälte, die mit einer Zusatzqualifikation auch als Notare arbeiten. Ob es in einem Ort Anwaltsnotare oder hauptberufliche Nurnotare gibt, hängt vom Bundesland ab. Der Bundesnotarkammer zufolge arbeiten in Deutschland derzeit 1700 hauptberufliche und 4646 nebenberufliche Notarinnen und Notare.
An das Verfassungsgericht wandte sich ein 1953 geborener Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen, der im November 2023 die Altersgrenze von 70 Jahren erreichte. Die entsprechende Regelung in der Bundesnotarordnung wurde 1991 eingeführt. Damals gab es sehr viele Bewerberinnen und Bewerber für die Stellen. Mit der Altersgrenze sollten die beruflichen Chancen zwischen den Generationen gerecht verteilt werden und auch Jüngere die Chance bekommen, den Beruf auszuüben.
Im Bereich des Anwaltsnotariats veränderte sich die Lage aber inzwischen, wie das Gericht ausführte. In vielen Regionen herrsche ein Mangel an Bewerbern für das Anwaltsnotariat. Alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die Voraussetzungen erfüllten, kämen zum Zug - trotzdem blieben Stellen unbesetzt. Diese Entwicklung habe sich in den vergangenen Jahren verfestigt, und es sei keine Trendumkehr in Sicht.
Der Eingriff in die Berufsfreiheit, den der zwangsweise Eintritt in den Ruhestand darstellt, ist darum nicht mehr verhältnismäßig. Die Regelung gilt noch bis Ende Juni 2026 weiter, damit keine kurzfristigen Probleme entstehen. Sowohl Notarinnen und Notare selbst als auch die Landesjustizverwaltungen sollen sich an die neue Lage anpassen können.
Bis Ende Juni muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Anwaltsnotare, die aufgrund der bisherigen Regelung aus dem Beruf ausschieden, können sich dann neu bewerben. Für Nurnotare bleibt die Altersgrenze dagegen bestehen, weil es in dem Bereich mehr Bewerber als Stellen gibt.
Das Gericht erklärte, dass eine Begrenzung auch für nebenberufliche Notare durchaus möglich sei - etwa nur für bestimmte Regionen, ab einem höheren Älter oder bei schwindender Leistungsfähigkeit. Es verwies auch darauf, dass der Alterungsprozess "stark individuell geprägt" sei.
Der Anwalt des Notars, Gregor Thüsing, sprach in Karlsruhe von einer "mutigen und klugen" Entscheidung. "Jemand, der älter ist und arbeiten kann, soll auch arbeiten können, wenn er gebraucht wird", sagte er. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass "Stereotype von Alter" nicht überzeugten.
Ähnlich äußerte sich die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman. "Pauschale Altersgrenzen im Arbeitsleben müssen nun generell auf den Prüfstand", erklärte sie. "Wenn man mit 70 Jahren als Bundeskanzler für 83 Millionen Menschen Verantwortung tragen kann, dann kann man auch mit 70 als Notar arbeiten."
M.O.Allen--AT