-
Kwasniok-Aus in Köln für Funkel "nachvollziehbar"
-
NHL: Stützle und die Senators siegen auch in New York
-
NBA: Orlando verliert auch gegen Liga-Schlusslicht
-
Iran-Krieg: EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen fordert Ende der Kampfhandlungen
-
Machthaber Kim: Nordkoreas Status als Atommacht ist "unumkehrbar"
-
Di Salvo bedauert Wanners Entscheidung für Österreich
-
"Sehr besonders": Brand mit Lyon zurück in Wolfsburg
-
Vorgezogene Parlamentswahl in Dänemark: Frederiksen strebt dritte Amtszeit an
-
Dritte Runde der Tarifverhandlungen in Chemie- und Pharmaindustrie beginnt
-
Mindestens 66 Tote bei Absturz von Militärmaschine in Kolumbien
-
SPD-Vorsitzende Bas: Debatte über neue Köpfe an der Parteispitze hat keinen Sinn
-
Israelische Armee greift Ziele im Süden der libanesischen Hauptstadt Beirut an
-
Sieg gegen Cilic: Zverev im Achtelfinale von Miami
-
EU und Australien schließen Handelsabkommen
-
Zwei Tote und dutzende Verletzte bei Flugzeugunglück in New York
-
Netanjahu kündigt nach Telefonat mit Trump Fortsetzung der Angriffe im Iran an
-
Sexueller Missbrauch: Bill Cosby muss Frau Millionen-Entschädigung zahlen
-
Militärmaschine mit 125 Insassen in Kolumbien abgestürzt
-
Neuer Audi Q9 im Realitätscheck
-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Teheran dementiert Gespräche mit den USA
-
Dacia Striker: Schön und solide?
-
TotalEnergies beendet Windpark-Projekte vor US-Ostküste
-
Skoda Peaq: Neuer elektrischer 7‑Sitzer
-
Zahlreiche Tote bei Absturz von kolumbianischem Militärflugzeug befürchtet
-
Trump-Regierung setzt ICE-Mitarbeiter an Flughäfen ein
-
Abzocke an deutschen Zapfsäulen?
-
Dürr sucht die Machtprobe: Rücktritt als FDP-Chef - und erneute Kandidatur
-
Neuer vollelektrischer Mercedes GLC
-
Katalonien-Tour: Lipowitz-Kollege Evenepoel Auftaktzweiter
-
FDP-Vorstand tritt geschlossen zurück - Dürr will erneut als Chef antreten
-
Bundeswehrverband sieht deutlich höheren Personalbedarf in der Truppe
-
Scheidender Mainzer Ministerpräsident Schweitzer will in Landespolitik bleiben
-
Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus
-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Ölpreis gibt nach
-
Justizreferendum in Italien: Niederlage für Meloni zeichnet sich ab
-
FDP-Chef Dürr bietet Rücktritt an - Neuwahl von Parteispitze im Mai
-
Reiter meldet sich krank: Grüner Krause übernimmt Münchner Oberbürgermeistergeschäfte
-
Prognosen: Knapper Ausgang bei Referendum zu Justizreform in Italien
-
Bas warnt SPD vor Selbstzerfleischung - Koalition will Reformen durchziehen
-
Schnieder will nach CDU-Wahlsieg in Rheinland-Pfalz Sondierungen mit SPD vorbereiten
-
Debatte über Abschaffung von kostenloser Krankenversicherung für Ehepartner
-
IEA-Chef warnt vor schwerer Energie-Krise - Ölpreis höchst volatil
-
Sloweniens Liberale stehen nach Sieg bei Parlamentswahl vor schwierigen Koalitionsgesprächen
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rückenwind für RN und links-grüne Siege in Metropolen
-
Gericht weist Klage von jüdischem Studenten gegen Freie Universität Berlin ab
-
Ungarn nach Berichten über Durchstechen von Infos von EU-Treffen in Erklärungsnot
-
Klimaklagen scheitern: BGH verpflichtet Autobauer nicht zu früherem Verbrenner-Aus
-
Merz "dankbar" für Vertagung von Trumps Plänen zu Angriffen auf iranische Kraftwerke
-
Wadephul nimmt deutschen Botschafter gegen israelische Kritik in Schutz
-
Merz sieht Wahlsieg in Rheinland-Pfalz als Ansporn für Reformpolitik im Bund
Urteil: Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub
Bundesbeamte haben einem Urteil zufolge Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei Geburt ihres Kindes. Der Anspruch ergebe sich ummittelbar aus EU-Recht, wie das Verwaltungsgericht in Köln am Donnerstag entschied. Es gab damit einem Beamten Recht, der gegen die Bundesrepublik als seinen Dienstherrn geklagt hatte. Diese muss dem Mann seinen beantragten Vaterschaftsurlaub nun rückwirkend gewähren und die Tage seinem Urlaubskonto gutschreiben. (Az.: 15 K 1556/24)
Nach Gerichtsangaben hatte der Beamte Ende 2022 wegen der bevorstehenden Geburt seiner Tochter Vaterschaftsurlaub beantragt und sich dabei auf die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern berufen. Dies lehnte die Beklagte ab, weil es im nationalen Recht keinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub gebe. Auf die EU-Richtlinie könne er sich auch nicht berufen. Dagegen ging der Mann mit Erfolg gerichtlich vor.
Der Kläger kann sich auf die EU-Richtlinie berufen, entschieden die Richter. Grund dafür ist, dass Deutschland seiner Verpflichtung, die Richtlinie bis 2. August 2022 umzusetzen, nicht nachgekommen ist. Ein Referentenentwurf für ein Gesetz der damaligen Regierung wurde nicht verabschiedet. Die bestehenden Regeln zu Elterngeld und Elternzeit genügen den Vorgaben der Richtlinie nicht.
Zwar können Väter demnach anlässlich einer Geburt einzelne Tage Elternzeit nehmen, erhalten dann allerdings nicht die in der EU-Richtlinie vorgesehene Lohnfortzahlung. Zugleich kann sich Deutschland laut Gerichtsentscheid nicht auf Ausnahmen von der Umsetzungspflicht berufen. Damit greift aber eine durch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) etablierte Sanktion gegen Mitgliedstaaten, die EU-Richtlinien nicht umsetzen: Die darin festgelegten Bestimmungen werden auf nationaler Ebene juristisch unmittelbar anwendbar.
Für Beschäftigte privater Arbeitgebern gilt dies dem Gericht zufolge jedoch nicht, sie haben also keinen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub. Der Sanktionsgedanke gegenüber EU-Mitgliedstaaten greife "im Verhältnis zwischen Privatpersonen" generell nicht. In privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen sei die Richtlinie deshalb nicht unmittelbar anwendbar, denkbar seien "allenfalls staatshaftungsrechtliche Ansprüche". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
N.Walker--AT