-
Ifo-Umfrage: Deutsche Exportwirtschaft erwartet sinkende Ausfuhren
-
Iran-Krieg trübt Verbraucherstimmung - Einkommenserwartung sinkt deutlich
-
EU-Chemiebehörde empfiehlt Verbot von PFAS-Chemikalien mit Ausnahmen
-
Gegen die Schweiz: Vorschau auf die WM-Elf
-
Teheran lehnt Gespräche mit den USA weiter ab - Weißes Haus droht mit "Hölle"
-
Weltmeister Norris optimistisch: "Können das beste Auto haben"
-
Iran-Krieg: Pistorius besorgt über Vorgehen der USA und Israels
-
NHL: Sturms Bruins nach Overtime-Sieg auf Playoff-Kurs
-
NBA: Schröder verliert - Druck auf Wagner-Brüder wächst
-
Mineralölverband warnt vor Versorgungsproblemen bei langem Iran-Krieg
-
Die Sport-Höhepunkte am Donnerstag, 26. März
-
"La Monumental" steht: Formel-1-Kurs in Madrid nimmt Form an
-
IG BAU-Chef: Wohnungsbau in Deutschland erreicht neuen Tiefpunkt
-
Nordkoreas Machthaber Kim empfängt belarussischen Staatschef Lukaschenko in Pjöngjang
-
European Sleeper nimmt neuen Nachtzug zwischen Berlin und Paris in Betrieb
-
CDU und SPD in Rheinland-Pfalz starten Sondierungsgespräche zu Regierungsbildung
-
Nato-Generalsekretär Rutte stellt Jahresbericht des Verteidigungsbündnisses vor
-
G7-Außenminister beraten über Iran- und Ukraine-Krieg
-
Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz
-
EU-Parlament stimmt über Verbot von KI für Porno-Deepfakes ab
-
Allianz gegen Rechtsextremismus: AfD-Klage gegen Nürnberg vor Bundesverwaltungsgericht
-
Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Online-Diagnosen aus Irland
-
EU-Parlament stimmt über Umsetzung von US-Handelsdeal ab
-
Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept
-
Venezuelas Ex-Präsident Maduro soll in New York vor Gericht erscheinen
-
Fall Fernandes: Bundesjustizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Netz ab
-
Britische Regierung erlaubt Armee Beschlagnahmung von Schiffen russischer Schattenflotte
-
Trump: Iranische Unterhändler haben Angst vor Tötung durch "eigene Leute"
-
Trump nimmt erstmals seit 2016 nicht an konservativer Konferenz CPAC teil
-
Irans Außenminister lehnt Gespräche mit den USA ab
-
Trotz starker Schüller: Bayern nach Sieg auf Halbfinalkurs
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen mehrere Millionen Schmerzensgeld zahlen
-
Eiskunstlauf-WM: Hase/Volodin greifen nach Gold
-
Islamforscher Ramadan wegen Vergewaltigung zu 18 Jahren Haft verurteilt
-
Heimpleite gegen Häcken: Frankfurts Finaltraum in weiter Ferne
-
Äußerst selten: Erneute Geburt von Berggorilla-Zwillingen in DR Kongo
-
UNO verurteilt Sklavenhandel als "schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen drei Millionen Dollar zahlen
-
Klimaschutzprogramm soll CO2-Ausstoß verringern - Umwelthilfe kündigt Klimaklage an
-
Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche ins Amt eingeführt
-
Digitale Gewalt gegen Frauen: Appelle im Bundestag an Verantwortung aller
-
Sturz- und Protest-Chaos: Kanter Dritter bei Ronde van Brugge
-
Ehemaliger Google-Manager Matt Brittin wird neuer BBC-Chef
-
Iran weist US-Plan für Ende des Krieges laut Staatsfernsehen zurück
-
Sozialdemokratin Frederiksen nach Wahl in Dänemark mit Regierungsbildung beauftragt
-
SPD in Rheinland-Pfalz nimmt Einladung zu Sondierungsgesprächen mit CDU an
-
Trump beruft Zuckerberg und andere Tech-Chefs in Beirat
-
Ukrainische Drohnen in Lettland und Estland abgestürzt: Staaten äußern Verständnis
-
Afrika-Cup: Senegal zieht vor den CAS
-
US-Demokratin siegt in Wahlkreis um Trumps Residenz Mar-a-Lago
Kruzifix in bayerischem Gymnasium: Klage zweier Schülerinnen erfolgreich
Zwei junge Frauen aus Bayern sind erfolgreich gegen das Kruzifix im Eingangsbereich ihres früheren Gymnasiums vorgegangen. Die Weigerung der staatlichen Schule, das Kreuz zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, war nach einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München rechtswidrig, wie dieser am Mittwoch mitteilte. Die Glaubensfreiheit der Schülerinnen sei verletzt worden.
Es ging um ein anderthalb Meter hohes und einen halben Meter breites Holzkreuz mit der Figur des gekreuzigten Christus, das an einem Stützpfeiler neben der Haupttreppe hing. Die Klägerinnen haben inzwischen das Abitur. Als sie noch zur Schule gingen, beantragten sie, das Kreuz abzunehmen.
Die Schule weigerte sich aber. Daraufhin klagten die Schülerinnen vor dem Münchner Verwaltungsgericht, wo sie keinen Erfolg hatten. Der Verwaltungsgerichtshof gab ihnen in nächster Instanz nun allerdings Recht. Er stellte fest, dass die Schule verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen.
Dabei bezog er sich auf den sogenannten Kruzifixbeschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus dem Jahr 1995. Das Verfassungsgericht entschied damals, dass Kruzifixe in Klassenräumen staatlicher Schulen nicht verpflichtend sein dürfen.
Die Karlsruher Entscheidung sorgte für Empörung im Freistaat. Schließlich wurde das bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz umgeschrieben. In Grundschulen soll demnach ein Kreuz in den Klassenzimmern angebracht werden. Wenn Eltern aber aus Glaubens- oder Weltanschauungsgründen widersprechen, soll die Schulleitung eine Regelung für den Einzelfall treffen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte diese Regelung im Jahr 1999. Es betonte dabei, dass ein Kruzifix entfernt werden müsse, wenn es zu keiner Einigung komme.
Für Gymnasien sieht das bayerische Gesetz keine Regelung zu Kreuzen oder Kruzifixen vor. Da die Schülerinnen wegen der Schulpflicht zwangsweise immer wieder mit dem großen Kruzifix am Eingang konfrontiert wurden, sah der Verwaltungsgerichtshof in dem aktuellen Streit die grundgesetzlich garantierte Glaubensfreiheit verletzt.
Das Kruzifix sei an einer sehr exponierten Stelle angebracht und zeichne sich durch eine figurenhaften Darstellung des Leichnams Jesu aus, führte der Gerichtshof aus.
Keinen Erfolg hatte ein anderer Teil die Klage, in dem es um Alternativen zu Gottesdiensten ging. Der Schulleiter hatte angeordnet, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die den dreimal im Jahr stattfindenden Schulgottesdienst nicht besuchten, an einem alternativen Unterricht teilnehmen mussten.
In diesem ging es unter anderem um Themen aus dem Fach Ethik. Darin sah das Gericht kein Problem. Der Besuch von Schulgottesdiensten könne nicht vorgeschrieben werden, erklärte es. Es bestehe aber kein Anspruch darauf, für diese Zeit vom Unterricht befreit zu werden. Der Alternativunterricht stelle die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler sicher.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen kann aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte Ende 2023 auch über den bayerischen Kreuzerlass und erlaubte diese seit 2018 bestehende Verwaltungsvorschrift. Demnach soll in allen Dienstgebäuden des Freistaats gut sichtbar ein Kreuz hängen.
Ch.Campbell--AT