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Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Online-Diagnosen aus Irland
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fällt am Donnerstag (08.45 Uhr) ein Urteil über Werbung für Diagnosen über das Internet. Der Verband Sozialer Wettbewerb klagte gegen ein Unternehmen, das die Vermittlung von Arztterminen im Internet unter anderem bei Erektionsstörungen anbietet. Die Ärzte sitzen in Irland. (Az. I ZR 118/24)
Für eine Diagnose füllen Patienten einen Fragebogen aus. Die Ärzte können Privatrezepte ausstellen und diese an eine kooperierende Apotheke weiterleiten, welche die verschriebenen Mittel verschickt. Das Oberlandesgericht München verbot dem Unternehmen 2024 diese Werbung. Ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient sei hier unbedingt notwendig, erklärte es. Das Unternehmen wandte sich an den BGH, der das Münchner Urteil prüfte und nun entscheidet.
P.Smith--AT