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Gericht bestätigt Unterrichtsverbot für sexuell übergriffigen Fahrlehrer
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Entzug der Unterrichtserlaubnis für einen sexuell übergriffigen Fahrlehrer bestätigt. Der Mann sei nicht mehr geeignet, die "verantwortungsvolle Stellung" eines Fahrlehrers auszuüben, entschied das Gericht nach eigenen Angaben vom Dienstag. Die Klage des beschuldigten Manns gegen den bereits 2019 von der Stadt Göttingen unter Verweis auf gefahrenabwehrende Klauseln im Fahrlehrergesetz vollzogenen Rückruf der Erlaubnis wies es ab. Der Rechtsweg ist aber noch nicht ausgeschöpft.
Laut Verwaltungsgericht bestritt der Mann die Vorwürfe und verwies unter anderem auf den Umstand, dass diesbezügliche Strafverfahren teils gegen Auflagen eingestellt worden seien. Das Gericht nahm eine Beweisaufnahme vor und vernahm zwei betroffene frühere Fahrschülerinnen. Anschließend sah das Gericht es als erwiesen an, dass der frühere Fahrlehrer "das stark beengte Innere eines Fahrzeugs für ein völlig distanzloses und sexuell übergriffiges Verhalten" genutzt hatte. Das Verhaltensmuster sei offenbar typisch.
Eine abweichende Deutung durch die Betroffenen wie durch "einen objektiven Dritten" sei nicht möglich, und die Handlungen des Klägers könnten "unter keinen denkbaren Umständen" anderweitig gerechtfertigt werden, betonte das Gericht weiter. Dieser sei als Fahrlehrer damit nicht länger geeignet. Dem Mann steht theoretisch aber noch der Weg zum Oberverwaltungsgericht offen.
W.Morales--AT