-
Portugal bestimmt in Stichwahl neuen Präsidenten
-
Wiederholungswahl in serbischer Teilrepublik von Bosnien und Herzegowina
-
Nach Kahlschlag bei "Washington Post": Herausgeber Will Lewis nimmt seinen Hut
-
Wahl in Thailand hat begonnen - Konservativer Regierungschef hofft auf Bestätigung
-
Vorgezogene Wahl in Japan begonnen - Sieg für Regierungschefin Takaichi erwartet
-
Neuer Tabellenführer: Darmstadt überrollt Kaiserslautern
-
Skispringerin Ström holt Gold vor Prevc - Freitag Siebte
-
Nur 1:1 in Gladbach: Bayer lässt Punkte liegen
-
Tausende demonstrieren in Mailand gegen Olympische Spiele - Zusammenstöße mit Polizei
-
Gold für Loch schon in weiter Ferne - Langenhan führt
-
BMW iX3 neuer Style und Design
-
Neuer Skoda Epiq modern mit Reichweite
-
"Werden unser blaues Wunder erleben": Thiounes Debüt misslingt
-
Zwei Franzosen laufen in eineinhalb Jahren zu Fuß nach Shanghai
-
Patzer am Start: Gold für Loch schon in weiter Ferne
-
Fall auf Platz 16: Thioune-Debüt misslingt trotz langer Überzahl
-
Matchwinner Guirassy: BVB macht Druck auf Bayern
-
Davis Cup: Krawietz/Pütz machen deutsches Weiterkommen klar
-
Energiekrise in Kuba: Regierung verkündet Vier-Tage-Woche und weitere Notfallmaßnahmen
-
Warnung vor Abriss des Sozialstaats: Bas und Klingbeil starten SPD-Programmklausur
-
Bas warnt vor "Abrissbirne" für Sozialstaat: Grundsatzrede bei SPD-Programmdebatte
-
Trotz Doppelpacker Dzeko: Schalke erneut sieglos
-
Davis Cup: Pütz und Krawietz machen deutsches Weiterkommen klar
-
Olympia: Eishockey-Frauen wieder auf Kurs
-
Trump lobt Gespräche mit dem Iran und kündigt weitere Verhandlungsrunde an
-
Selenskyj: Nächste Gespräche mit Russland in den USA geplant - Stromausfälle in Ukraine
-
Handelsabkommen zwischen Indien und USA: Trump hebt Strafzölle auf
-
Epstein-Skandal: Clintons fordern ihre öffentliche Anhörung in Kongressausschuss
-
Triumph für von Allmen: Nach WM-Gold auch Olympiasieg
-
Pentagon beendet akademische Zusammenarbeit mit Uni Harvard
-
Bundestag verweigert Ausstellung von Hausausweisen - AfD sieht "Benachteiligung"
-
Steinmeier: "Olympia wird ansteckend sein"
-
Selenskyj: Neue Ukraine-Russland-Gespräche für nächste Woche in den USA geplant
-
Studie: Krisen seit 2020 kosten Deutschland fast eine Billion Euro
-
FC Bayern: Neuer gegen Hoffenheim verfügbar
-
Erfolg für Artenschutz: Vom Aussterben bedrohte Schnecke wieder in Bermuda angesiedelt
-
Handwerkspräsident warnt vor mehr Schwarzarbeit
-
Biathlon: Preuß startet in der Mixed-Staffel
-
Aigner will sich noch nicht auf Kandidatur als Bundespräsidentin festlegen
-
Trump hebt Strafzölle gegen Indien auf - Modi lobt Einigung
-
Trump lobt Gespräche mit dem Iran - nächste Runde "Anfang der kommenden Woche"
-
Energiekrise auf Kuba: Regierung verkündet Vier-Tage-Woche und weitere Sparmaßnahmen
-
Höchstens 2000 Euro: BSW fordert Kostendeckel beim Führerschein
-
NBA: Siegesserie von Hukporti und den Knicks gerissen
-
Riera zum Debüt: "Hatte Spaß, meine Spieler zu sehen"
-
"Viel cooler als erwartet": Euphorie beim Team D
-
AfD bei Münchner Sicherheitskonferenz: SPD und Grüne fürchten um Vertraulichkeit
-
SPD beginnt in Berlin zweitägige Jahresauftaktklausur
-
Epstein-Kontakte: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen französischen Ex-Minister Lang
-
Trump: "Sehr gute Gespräche" mit Iran - nächste Runde "Anfang der kommenden Woche"
Unwirksame Preiserhöhung: Netflix zur Rückzahlungen verurteilt
Der Streaming-Dienst Netflix hat wegen unzulässiger Preiserhöhungen eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Landgericht Köln erklärte Preissteigerungen des Dienstes in den Jahren 2017, 2019 und 2022 am Freitag in zweiter Instanz für unwirksam. Dem klagenden Verbraucher stehen demnach Rückzahlungen zu. Andere Betroffene müssten Rückforderungen allerdings selbst durchsetzen.
Im Detail bemängelte das Gericht zum einen das Vorgehen des Unternehmens bei den Preisänderungen: Dem Kunden wurde bei Nutzung der Netflix-App eine Schaltfläche eingeblendet, die über die Preiserhöhungen informierte und dazu aufforderte, der Erhöhung zuzustimmen. In dieser Darstellung sei dem Kunden glaubhaft gemacht worden, dass er lediglich über die einseitigen Vertragsänderungen informiert werde, erklärte das Gericht.
Für eine Preisanpassung müsse das Unternehmen jedoch formell ein Angebot machen, dem der Kunde dann zustimmt. "Dem Gericht reichte dafür in diesem Fall das Pop-Up-Fenster mit Zustimmungs-Button nicht aus", erklärte der Telekommunikationsexperte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Erol Burak Tergek.
Zudem entschied das Landgericht, dass die Bedingungen für eine einseitige Vertragsänderung nicht gegeben waren. Netflix hatte auf eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, derzufolge das Unternehmen "von Zeit zu Zeit" und "in unserem billigen Ermessen" wegen Kostensteigerungen die Preise ändern könne. Diese Bestimmung benachteilige den Verbraucher jedoch "unangemessen", erklärte das Gericht.
Dem klagenden Netflixkunden stehen nun Rückzahlungen für die Preiserhöhungen ab 2019 zu. Die Ansprüche für die Jahre 2017 und 2018 wies das Gericht als verjährt zurück.
Von den Preisanpassungen von Netflix waren in Deutschland tausende Kunden betroffen. Dennoch wirke das Urteil aus Köln "unmittelbar nur zwischen den Parteien und nicht für alle Kundinnen und Kunden von Netflix", erklärte Tergek. "Betroffene in einer ähnlichen Ausgangslage müssen daher zu viel gezahlte Beiträge nach einer unwirksamen Preiserhöhung selbstständig zurückfordern und gegebenenfalls einklagen."
M.O.Allen--AT