-
Woltemade statt Undav? Nagelsmann als Anti-Psychologe
-
Formel 1: Antonelli schnappt sich nächste Pole Position
-
Autounfall in Florida: Golfstar Woods freigelassen
-
Im 400. NHL-Spiel: Seider mit zwei Assists
-
"Ein Genuss": Künstler Wirtz verzückt alle
-
NBA: Siege für Schröder und Hartenstein
-
Linke fordert Vermögenssteuer für Finanzierung von Entwicklungszusammenarbeit
-
IAEA: Atomkraftwerk Buschehr im Iran erneut angegriffen
-
Die Sport-Höhepunkte am Samstag, 28. März
-
Formel 1: Mercedes im dritten Training wieder vorne
-
Siebte Niederlage in Serie: Zverev scheitert wieder an Sinner
-
USA: Dritte landesweite "No Kings"-Proteste gegen Trump
-
Nepals Ex-Regierungschef wegen Vorwurfs der Protestniederschlagung festgenommen
-
Golflegende Tiger Woods nach verursachtem Autounfall in Florida festgenommen
-
Mindestens ein Toter und vier Verletzte bei iranischen Raketenangriffen auf Israel
-
Verkehrsminister Schnieder: Zustand der Bahn geht in "demokratiegefährdende Richtung"
-
Trump warnt wegen fehlender Unterstützung der Nato-Partner vor möglichen Konsequenzen
-
Mindestens ein Toter und zwei Verletzte bei iranischem Raketenangriff auf Israel
-
Wunder-Wirtz übertüncht wilde Wackler
-
Golflegende Tiger Woods nach Autounfall in Florida festgenommen
-
Eishockey: Haie auf Kurs - Eisbären gleichen aus
-
Medien: Golfstar Woods in Autounfall verwickelt
-
Schlangen an US-Flughäfen: Mittel für Mitarbeiter bleiben blockiert
-
Wanner und Chukwuemeka debütieren: Österreich schlägt Ghana
-
Für Schutz von Jill Biden zuständiger Secret-Service-Beamter schießt sich ins Bein
-
Tresoldi treffsicher: U21 löst Pflichtaufgabe vor Topduell
-
Rubio äußert sich nach G7-Treffen nur verhalten zur US-Strategie
-
Iran-Krieg: Teheran droht mit Angriffen auf Hotels von US-Soldaten
-
Start ins WM-Jahr in Basel: Nagelsmann bringt Sané
-
SPD sucht Profil: Entlastung bei Spritpreisen und Stärkung der Kommunen
-
Wahl in Baden-Württemberg: Amtliches Ergebnis bringt keine Änderungen mehr
-
Merz dringt auf Reformen: "Wir brauchen eine höhere Leistung in diesem Land"
-
US-Außenminister warnt vor iranischen Plänen einer Maut in der Hormus-Meerenge
-
Gegen "Abzockerei" der Ölkonerze: SPD will Bürger bei Spritpreisen entlasten
-
Israel greift erneut Süden des Libanon an - Hisbollah meldet Kämpfe im Grenzgebiet
-
Iran-nahe Gruppe soll Mails von FBI-Chef Patel gehackt haben
-
US-Küstenwache: Zwei vermisste Boote von Hilfsflotte für Kuba sicher angekommen
-
Energieminister der Länder drängen auf Senkung der Stromsteuer
-
Iran meldet Angriff auf Schwerwasserreaktor und Uran-Aufbereitungsanlage
-
"Wir machen's aus": Earth Hour soll für Klimaschutz werben
-
G7-Außenminister fordern sofortigen Stopp von Angriffen auf Zivilisten im Iran-Krieg
-
Wellinger in Planica Achter, Prevc auf Rekordjagd
-
Wadephul fordert Iran zu "ernsthaften Verhandlungen" mit den USA auf
-
Lipowitz hängt Evenepoel ab - Vingegaard siegt
-
Rucksäcke und Trauerflor: Irans Fußballer senden Botschaft
-
Russisches Kulturzentrum in Prag mit Molotow-Cocktails attackiert
-
Bas: Sozialreformen werden "nicht SPD pur sein" können
-
Indien kürzt Steuern auf Diesel und Benzin - Vietnam setzt Umweltsteuer aus
-
Staatsanwaltschaft bejaht Anfangsverdacht gegen Schauspieler Ulmen
-
Trump: Keine Staatsaufträge für Firmen mit Gleichstellungsprogrammen mehr
Unwirksame Preiserhöhung: Netflix zur Rückzahlungen verurteilt
Der Streaming-Dienst Netflix hat wegen unzulässiger Preiserhöhungen eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Landgericht Köln erklärte Preissteigerungen des Dienstes in den Jahren 2017, 2019 und 2022 am Freitag in zweiter Instanz für unwirksam. Dem klagenden Verbraucher stehen demnach Rückzahlungen zu. Andere Betroffene müssten Rückforderungen allerdings selbst durchsetzen.
Im Detail bemängelte das Gericht zum einen das Vorgehen des Unternehmens bei den Preisänderungen: Dem Kunden wurde bei Nutzung der Netflix-App eine Schaltfläche eingeblendet, die über die Preiserhöhungen informierte und dazu aufforderte, der Erhöhung zuzustimmen. In dieser Darstellung sei dem Kunden glaubhaft gemacht worden, dass er lediglich über die einseitigen Vertragsänderungen informiert werde, erklärte das Gericht.
Für eine Preisanpassung müsse das Unternehmen jedoch formell ein Angebot machen, dem der Kunde dann zustimmt. "Dem Gericht reichte dafür in diesem Fall das Pop-Up-Fenster mit Zustimmungs-Button nicht aus", erklärte der Telekommunikationsexperte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Erol Burak Tergek.
Zudem entschied das Landgericht, dass die Bedingungen für eine einseitige Vertragsänderung nicht gegeben waren. Netflix hatte auf eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, derzufolge das Unternehmen "von Zeit zu Zeit" und "in unserem billigen Ermessen" wegen Kostensteigerungen die Preise ändern könne. Diese Bestimmung benachteilige den Verbraucher jedoch "unangemessen", erklärte das Gericht.
Dem klagenden Netflixkunden stehen nun Rückzahlungen für die Preiserhöhungen ab 2019 zu. Die Ansprüche für die Jahre 2017 und 2018 wies das Gericht als verjährt zurück.
Von den Preisanpassungen von Netflix waren in Deutschland tausende Kunden betroffen. Dennoch wirke das Urteil aus Köln "unmittelbar nur zwischen den Parteien und nicht für alle Kundinnen und Kunden von Netflix", erklärte Tergek. "Betroffene in einer ähnlichen Ausgangslage müssen daher zu viel gezahlte Beiträge nach einer unwirksamen Preiserhöhung selbstständig zurückfordern und gegebenenfalls einklagen."
M.O.Allen--AT