-
Japaner wählen neues Parlament - Sieg der Partei von Regierungschefin Takaichi erwartet
-
Eine Woche nach Trade: Schröder siegt beim Ex-Team
-
Medaille schon weg? Loch will "Kopf nicht in den Sand stecken"
-
Hjulmand verärgert: "Wir sind nicht zufrieden"
-
"An den Weg glauben": Thioune hofft auf die Werder-Wende
-
Preuß über geklärte Zukunft: "Hat schon gutgetan"
-
BVB macht Druck: "Meister werden will von uns jeder"
-
Portugal bestimmt in Stichwahl neuen Präsidenten
-
Wiederholungswahl in serbischer Teilrepublik von Bosnien und Herzegowina
-
Nach Kahlschlag bei "Washington Post": Herausgeber Will Lewis nimmt seinen Hut
-
Wahl in Thailand hat begonnen - Konservativer Regierungschef hofft auf Bestätigung
-
Vorgezogene Wahl in Japan begonnen - Sieg für Regierungschefin Takaichi erwartet
-
Neuer Tabellenführer: Darmstadt überrollt Kaiserslautern
-
Skispringerin Ström holt Gold vor Prevc - Freitag Siebte
-
Nur 1:1 in Gladbach: Bayer lässt Punkte liegen
-
Tausende demonstrieren in Mailand gegen Olympische Spiele - Zusammenstöße mit Polizei
-
Gold für Loch schon in weiter Ferne - Langenhan führt
-
BMW iX3 neuer Style und Design
-
Neuer Skoda Epiq modern mit Reichweite
-
"Werden unser blaues Wunder erleben": Thiounes Debüt misslingt
-
Zwei Franzosen laufen in eineinhalb Jahren zu Fuß nach Shanghai
-
Patzer am Start: Gold für Loch schon in weiter Ferne
-
Fall auf Platz 16: Thioune-Debüt misslingt trotz langer Überzahl
-
Matchwinner Guirassy: BVB macht Druck auf Bayern
-
Davis Cup: Krawietz/Pütz machen deutsches Weiterkommen klar
-
Energiekrise in Kuba: Regierung verkündet Vier-Tage-Woche und weitere Notfallmaßnahmen
-
Warnung vor Abriss des Sozialstaats: Bas und Klingbeil starten SPD-Programmklausur
-
Bas warnt vor "Abrissbirne" für Sozialstaat: Grundsatzrede bei SPD-Programmdebatte
-
Trotz Doppelpacker Dzeko: Schalke erneut sieglos
-
Davis Cup: Pütz und Krawietz machen deutsches Weiterkommen klar
-
Olympia: Eishockey-Frauen wieder auf Kurs
-
Trump lobt Gespräche mit dem Iran und kündigt weitere Verhandlungsrunde an
-
Selenskyj: Nächste Gespräche mit Russland in den USA geplant - Stromausfälle in Ukraine
-
Handelsabkommen zwischen Indien und USA: Trump hebt Strafzölle auf
-
Epstein-Skandal: Clintons fordern ihre öffentliche Anhörung in Kongressausschuss
-
Triumph für von Allmen: Nach WM-Gold auch Olympiasieg
-
Pentagon beendet akademische Zusammenarbeit mit Uni Harvard
-
Bundestag verweigert Ausstellung von Hausausweisen - AfD sieht "Benachteiligung"
-
Steinmeier: "Olympia wird ansteckend sein"
-
Selenskyj: Neue Ukraine-Russland-Gespräche für nächste Woche in den USA geplant
-
Studie: Krisen seit 2020 kosten Deutschland fast eine Billion Euro
-
FC Bayern: Neuer gegen Hoffenheim verfügbar
-
Erfolg für Artenschutz: Vom Aussterben bedrohte Schnecke wieder in Bermuda angesiedelt
-
Handwerkspräsident warnt vor mehr Schwarzarbeit
-
Biathlon: Preuß startet in der Mixed-Staffel
-
Aigner will sich noch nicht auf Kandidatur als Bundespräsidentin festlegen
-
Trump hebt Strafzölle gegen Indien auf - Modi lobt Einigung
-
Trump lobt Gespräche mit dem Iran - nächste Runde "Anfang der kommenden Woche"
-
Energiekrise auf Kuba: Regierung verkündet Vier-Tage-Woche und weitere Sparmaßnahmen
-
Höchstens 2000 Euro: BSW fordert Kostendeckel beim Führerschein
Attacke in Tattoostudio bei Mannheim: BGH muss neu über einen Angeklagten entscheiden
Nach einem Angriff auf den Betreiber eines Tattoostudios in der Nähe von Mannheim muss der Bundesgerichtshof (BGH) erneut über den Fall eines der Angeklagten entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab nach Angaben vom Mittwoch der Verfassungsbeschwerde des Manns statt. Er war wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. (Az. 2 BvR 1974/22)
Das Urteil gegen ihn fiel im Januar 2022 am Landgericht Mannheim. Im September 2022 wurde es vom BGH bestätigt. Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte zusammen mit anderen Tätern im Auftrag eines weiteren Manns das Opfer mit Schlägen und Tritten traktiert hatte. Sie zwangen den Studioinhaber demnach zum Unterschreiben einer Erklärung, wonach er die Rechte an dem Tattoostudio an den Anstifter abtrete.
Vor dem BGH beanstandete der Angeklagte unter anderem, dass zu einem vermeintlichen Vermögensschaden des Opfers keine Feststellungen getroffen wurden. Seine Revision wurde aber ohne genaue Begründung verworfen. Deswegen wandte er sich an das Verfassungsgericht, wo er nun Recht bekam.
Dem Karlsruher Beschluss zufolge kann eine versuchte räuberische Erpressung in dem Fall nur vorliegen, wenn der Mann vor hatte, dem Vermögen des Opfers zu schaden. Dazu seien aber keine Beweise erhoben worden. Unklar ist demnach beispielsweise, ob der Beschwerdeführer das Besitzrecht des Opfers an den Räumen des Studios als Vermögensgegenstand ansah.
Der BGH muss darum neu über den Fall entscheiden, soweit es um diesen Angeklagten geht. Das ursprüngliche Urteil des Landgerichts hob Karlsruhe dagegen nicht auf. Der BGH soll herausfinden, ob es zum Teil bestehen bleiben kann. Um die anderen Angeklagten in dem Fall ging es vor dem Verfassungsgericht nicht.
H.Gonzales--AT