-
Trump warnt in Rede zu Unabhängigkeitstag vor "Angriff" auf US-Identität
-
Massive Verkehrsbehinderungen durch Proteste gegen AfD-Parteitag in Erfurt
-
Struff in Wimbledon: "Arsch aufreißen" für das Viertelfinale
-
Proteste gegen AfD-Parteitag in Erfurt: Polizei sperrt Autobahn
-
Frühes Tor reicht: Kolumbien kann weiter träumen
-
Patientenbeauftragter kritisiert Pflicht zum Arztbesuch am ersten Krankheitstag
-
"JUST&T MARRIED!" - Taylor Swift und Travis Kelce sind verheiratet
-
So viele Anträge wie nie bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr
-
Iran: Offizielle Trauerfeiern für getöteten obersten Führer Chamenei beginnen
-
USA feiern 250 Jahre Unabhängigkeit
-
Beginn des AfD-Parteitag in Erfurt - massive Gegenproteste geplant
-
Großbrand auf Großmarkt in Stuttgart - Mehr als 150 Feuerwehrleute im Einsatz
-
Gewitter: FIFA verzichtet auf Verlegung von Mexiko-England
-
Nach langen Spekulationen: Taylor Swift und Travis Kelce sind verheiratet
-
Messi zittert sich weiter - und beendet Kap Verdes WM-Märchen
-
Nach knappen Wahlsieg: Fujimori in Peru offiziell zur neuen Präsidentin erklärt
-
Sprecherin: Taylor Swift und Travis Kelce sind verheiratet
-
Debatte um Krankschreibung: Hausärzte fordern Vorgehen gegen Videosprechstunden
-
Prinz William enthüllt: König Charles III. "hasst Fußball"
-
Iran-Krieg: Frankreich holt in Region entsandten Flugzeugträger wieder nach Hause
-
Klopp will Bundestrainer werden: "Ich bin bereit"
-
Ägypten nach Sieg gegen Australien im Achtelfinale
-
Russland meldet Einnahme der Stadt Kostjantyniwka in der Ostukraine
-
Gewitter: FIFA diskutiert Verlegung von Mexiko-England
-
Bei Rückkehr nach Riga: Schröder führt Basketballer zum Sieg
-
Tötung von Journalistin in Nordirland: Drei Männer vom Mord-Vorwurf freigesprochen
-
Bericht: Klingbeil plant 2027 mit acht Milliarden Euro zusätzlichen Schulden
-
250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs
-
Sprint-Quali: Hamilton holt Pole Position vor Antonelli
-
"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade
-
Ranghohe Iraner und Gäste erweisen getötetem obersten Führer Chamenei letzte Ehre
-
Überraschung gegen Medwedew: Struff erstmals im Achtelfinale
-
Djokovic zieht mit Federer gleich - auch Sinner weiter
-
CDU-Arbeitnehmer: Geplante Krankschreibung ab Tag eins überdenken
-
Behörde: Mehrere Gewässer in Norditalien in "kritischem Zustand"
-
Zehn Tote und mehr als 20 Verletzte bei Bombenanschlag in Café in Damaskus
-
UNO ruft wegen "Katastrophe" in al-Obeid im Sudan "rote Alarmstufe" aus
-
Früherer Nationaltorhüter Oliver Kahn mit Bayerischem Verdienstorden ausgezeichnet
-
Von der Leyen: Technische Probleme mit EU-Grenzkontrollen werden gelöst
-
Beschäftigte protestieren gegen Sparpläne bei Mercedes-Benz
-
Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in privater Kita
-
Kind in Auto gezerrt und missbraucht: 52-Jähriger aus Baden-Württemberg in Haft
-
85-jähriger Deutscher in Gewahrsam der US-Einwanderungsbehörde ICE gestorben
-
Nach Tigerausbruch in Sachsen: Sechs Tiere nun in Spanien
-
Formel 1: Hamilton Schnellster im Training
-
Litauen will Teil der atomaren Abschreckung der Nato gegenüber Russland werden
-
Brown-Wechsel zu Bayern perfekt: "Ihm gehört die Zukunft"
-
Nach massiver Attacke auf Kiew: Tote bei neuen russischen und ukrainischen Angriffen
-
Vor AfD-Parteitag in Erfurt: Angespannte Stimmung und Aufrufe zu Gewaltverzicht
-
16-Jährige fährt in Rheinland-Pfalz mit Auto zu Freundin und verursacht Unfall
Von Verfassungsschutz überwacht: BGH sieht vorerst keinen Anspruch auf Entschädigung
Die Klage eines Manns, der wegen der Überwachung seiner Telekommunikation durch den Verfassungsschutz eine hohe Entschädigung fordert, ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg geblieben. Er muss beweisen, dass die Maßnahmen rechtswidrig waren, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe erklärte. Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen. (Az. III ZR 63/24)
Ende 2017 war der Mann dem Verfassungsschutz im Zusammenhang mit dem Verdacht der Planung von Anschlägen aufgefallen. Das Bundesinnenministerium ordnete für etwa fünf Monate die Überwachung und Aufzeichnung seiner Telekommunikation an, außerdem sollte seine Post geöffnet und eingesehen werden. Zudem wurde zwei Monate lang nachverfolgt, wo sich sein Handy befand.
Das geschah auf Grundlage des sogenannten G-10-Gesetzes. Es sieht vor, dass eine unabhängige Kommission darüber entscheidet, ob getroffene Maßnahmen notwendig und zulässig sind. In dem Fall, welcher dem BGH vorlag, erklärte die Kommission die Überwachung für notwendig, zulässig und verhältnismäßig.
Sie erbrachte allerdings kein Ergebnis und wurde beendet. Danach informierte der Verfassungsschutz den Mann darüber. Dieser zog vor Gericht und verklagte die Bundesrepublik auf 200.000 Euro Entschädigung. Er argumentierte, der Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht sowie sein Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis sei rechtswidrig gewesen.
Das Landgericht Paderborn wies die Klage ab. Auf die Berufung des Klägers hin änderte das Oberlandesgericht das Urteil und sprach dem Kläger 10.000 Euro zu. Die Bundesrepublik habe nicht ausreichend bewiesen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überwachung erfüllt gewesen seien, begründete es seine Entscheidung.
Das sah der BGH nun anders, als er das Urteil überprüfte. In solchen Fällen - wenn die Kommission die Maßnahmen billigte - trage der Kläger die Beweislast, entschied er und gab der Revision der Bundesrepublik statt. Das Urteil des Oberlandesgerichts wurde aufgehoben, soweit es zum Nachteil der Bundesrepublik entschieden hatte. Darüber muss es nun noch einmal verhandeln.
Die sogenannte Anschlussrevision des Klägers, mit der er eine höhere Entschädigung erreichen wollte, hatte dagegen keinen Erfolg. Nach den bislang erhobenen Beweisen stehe nicht fest, dass Amtspflichten verletzt worden seien, erklärte der BGH.
Die Bundesrepublik muss demnach keine näheren Angaben machen, sie darf sich auf Geheimhaltungsgründe berufen. Der Anspruch des Klägers auf Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Gewalt stehe dem nicht entgegen - jedenfalls wenn es um Hinweise auf die Planung von Anschlägen und den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung gehe, erklärte der BGH.
R.Chavez--AT