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Berliner Polizisten wegen Nötigung bei Autokontrolle verurteilt
Zwei Berliner Polizisten sind am Donnerstag wegen Nötigung und Freiheitsberaubung bei einer Fahrzeugkontrolle zu einer Bewährungsstrafe von jeweils neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach die 45 und 48 Jahre alten Beamten aber nicht des angeklagten schweren Raubs und der Körperverletzung schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen von sechs Jahren beziehungsweise sechs Jahren und zwei Monaten gefordert.
Die Anklage ging davon aus, dass die Männer im Juli 2023 ein Fahrzeug auf der Berliner Stadtautobahn aus dem Verkehr gezogen hatten, obwohl sie außer Dienst waren. In dem Auto sollen sie laut Staatsanwaltschaft eine Summe zwischen 55.000 und 60.000 Euro entdeckt und für sich behalten haben. Der Geschädigte selbst sprach sogar von 360.000 Euro.
Die Zeugenaussage des Geschädigten während des Verfahrens sei "hanebüchen" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Michael Mattern bei seiner Urteilsbegründung. Es sei unklar geblieben, woher das Geld gekommen sei, der Geschädigte habe hier ein Lügenkonstrukt aufgebaut.
Auch dass das Geld in die Taschen der Angeklagten geflossen sei, habe die Kammer nicht feststellen können, sagte Mattern. Gleichzeitig habe es sich aber offenbar nicht um eine normale Kontrolle gehandelt.
Es gebe keine Anhaltspunkte, dass diese gerechtfertigt gewesen sei. Insgesamt seien nach 20 Verhandlungstagen immer noch viele Fragen offen, etwa zum Motiv der Tat. Das Gericht sei von beiden Seiten belogen worden, sagte der Vorsitzende Richter.
Der 48-jährige Angeklagte war bereits kurz nach der Tat festgenommen worden, wurde von einer Untersuchungshaft aber verschont. Dem 45-Jährigen kamen die Ermittler erst im Mai 2024 auf die Spur.
Nach rund fünf Wochen Untersuchungshaft kam auch er wieder auf freien Fuß. Beide beteuerten während des Prozesses und in ihren emotionalen letzten Worten ihre Unschuld. Die Verteidigung der beiden hatte Freispruch für die Polizisten gefordert.
W.Nelson--AT