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Bußgeldverfahren um Tempoverstöße: Verfassungsgerichtshof stärkt Verteidigerrechte
In gerichtlichen Bußgeldverfahren wegen Tempoverstößen von Autofahrern müssen die Behörden der Verteidigung auf Antrag alle vorhandenen Informationen über das benutzte Messgerät zur Verfügung stellen. Das bekräftigte der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart in drei am Mittwoch bekanntgegebenen Urteilen. Es hob deswegen drei Verurteilungen auf.
Den drei Beschwerdeführern wird nach Gerichtsangaben jeweils vorgeworfen, mit ihren Autos die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten zu haben. Die vom jeweiligen Amtsgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigten Geldbußen lagen jeweils zwischen 80 und 320 Euro. Teils wurde zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
Während des Verfahrens hatten die Autofahrer beziehungsweise ihre Anwälte wiederholt die Übermittlung der Messdaten sowie der Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts gefordert. In die Bußgeld- und Gerichtsakten waren diese Unterlagen nicht aufgenommen worden, den Bußgeldbehörden standen sie aber zur Verfügung. Dennoch kamen die Behörden dem gar nicht oder nur unvollständig nach.
Damit haben sie das Recht der Autofahrer auf ein faires Verfahren verletzt, urteilte nun der Verfassungsgerichtshof. Die Beschuldigten müssten die Möglichkeit haben, diese Unterlagen zu prüfen. Auch wenn es fernliegen möge, dort Anhaltspunkte für eine Entlastung zu finden, sei dies "nicht schlechthin auszuschließen". Die Anwälte könnten dann gegebenenfalls das Gericht veranlassen, die entsprechenden Unterlagen zur Akte beizuziehen.
Nach diesen Maßgaben sollen nun die Amtsgerichte neu entscheiden, urteilte der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart.
J.Gomez--AT