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Urteil in Münster: Lebenslange Haft nach Rachemord vor mehr als 20 Jahren
Mehr als 20 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 37-jährigen Frau ist ein 53-Jähriger vor dem Landgericht Münster zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte wurde des Mordes schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Der Mann hatte laut Anklage seine Exfreundin im Jahr 2003 mit 66 Messerstichen getötet, weil sie sich von ihm getrennt hatte.
Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Die Tat ereignete sich laut Anklage im April 2003 im Steinfurter Bagno, einem Park bei Burgsteinfurt in Nordrhein-Westfalen. Der damals 31-jährige Angeklagte soll die Frau zuvor an ihrer Arbeitsstelle in Münster abgepasst haben. Unter Vorhalt eines Messers zwang er sie, in ihr eigenes Auto zu steigen und mit ihm zum späteren Tatort zu fahren.
Dort soll er sie laut den Vorwürfen aus dem Auto gezerrt und mit 66 Messerstichen getötet haben. Anschließend verscharrte er den Leichnam in der Nähe eines dortigen Flusses. Die Anklage ging von einem Rachemord aus. Die beiden sollen 2002 für wenige Wochen eine intime Beziehung geführt haben. Da er die Frau mehrfach geschlagen haben soll, beendete sie die Beziehung.
Nach der Tat flüchtete der heute 53-Jährige aus Deutschland. Die Fahndung nach dem Verdächtigen dauerte Jahre an. 2018 wurde er in Paris wegen eines versuchten Tötungsdelikts festgenommen. Die französischen Behörden informierten die deutschen Ermittler über einen Treffer in der DNA-Datenbank.
Der Mann hatte seit mehreren Jahren unter anderen Personalien in Frankreich gelebt. Ein französisches Gericht verurteilte den Mann 2021 zu zehn Jahren Haft. Im vergangenen Oktober wurde er nach Deutschland ausgeliefert und in Untersuchungshaft genommen.
K.Hill--AT