-
Trump droht früherem Fed-Chef Powell mit neuen Ermittlungen
-
Israel: Flydubai-Maschine entgeht laut Regierung knapp einem Terroranschlag
-
Bühl eröffnet: Bayern-Frauen feiern ersten Königsklassen-Sieg
-
US-Richterin billigt Übernahme von Warner Bros. durch Paramount
-
US-Verteidigungsminister Hegseth: Zahl der Offiziere um 20 Prozent reduziert
-
Wadephul sieht EU-Erweiterung auf westlichem Balkan als "Nagelprobe für Europa"
-
Streit eskaliert: Ronaldo reist aus Trainingslager ab
-
Dominante Magdeburger sorgen für erste Kieler Niederlage
-
Dreierpack als Kapitän: Tresoldi überragt auf Malta
-
Linnemann weist Pflege-Forderungen der SPD zurück: Kostendeckel wäre "gefährlich"
-
Merz bekräftigt Reformkurs - und macht Tempo bei Arbeitsmarktreform
-
"Dummheit": Klopp hält Plädoyer gegen Rassismus
-
Indonesien: Behörden zerstören Gefängnis-"Villen" mit Luxusausstattung
-
Großeinsatz an Luftwaffenstützpunkt: London sieht "starke Hinweise" auf iranische Beteiligung
-
Auch die Schweiz entzieht Infantino die Unterstützung
-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten - Urbig im Tor
-
Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus
-
Berliner SPD erwartet Erklärung zu Eralps Mitgliedschaft bei Roter Hilfe
-
Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
-
Tippfehler in Trumps Abkommen für "Superintelligenz" sorgt für Spott
-
Deutschlandticket wird ab 2027 teuer
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge - Gewerkschaft protestiert
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - Beitragserhöhung für 2027 abgewendet
-
Elterngeldreform: Prien bereit für nochmalige Prüfung der Sparmaßnahmen
-
Antisemitismusvorwurf gegen Bardella: Macron nennt Äußerungen "inakzeptabel"
-
Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe
-
Netanjahu: Copilot wollte Flydubai-Maschine zum Absturz bringen
-
Sechs Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in Hessen
-
Schlotterbeck erleidet Knöchelverletzung
-
Freispruch für neun Polizisten in Duisburger Prozess um Fesselung von Flüchtling
-
Krise in Rumänien: Wahl von neuem Regierungschef im Parlament erneut gescheitert
-
Verkehrsminister: Preis vom Deutschlandticket steigt ab 2027 auf 66,80 Euro
-
Prozess gegen 34-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft in Düsseldorf begonnen
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge zum Jahresende
-
Hessen: Wegen Anschlagsplans verurteilter früherer Soldat Franco A. aus Haft entlassen
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Nach Festnahme in Hessen: Mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer in Haft
-
Gericht: Berliner Tiktokerin darf Schwein nicht in Altbauwohnung halten
-
Kiew: Russland startet vor Wintereinbruch neue Offensive gegen Energieinfrastruktur
-
Berufungsgericht in Ungarn verringert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik
-
Milliardenklage nach gescheiterter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Ostbeauftragte: Ungleich verteilte Finanzen erschweren Aufstieg im Osten
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Mecklenburg-Vorpommern
-
Leichenschändungen in Klinik: Fünf Jahre Haft für 40-Jährigen in Bielefeld
-
"Rheinische Post": Deutschlandticket kostet ab kommendem Jahr 66,80 Euro pro Monat
-
Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt
-
Nach mehr als einem Jahrzehnt: USA beenden Anti-IS-Militäreinsatz im Irak
-
Guardiola stützt ManCity: "Ich bin hier - mehr denn je"
Unklare Formulare: Firmen aus Baden-Württemberg müssen Coronahilfe nicht erstatten
In einem Rechtsstreit um zurückgeforderte Coronahilfen haben sich die Betreiberinnen eines Gastronomiebetriebs und eines Friseursalons gegen das Land Baden-Württemberg durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stufte die Rückzahlungsbescheide laut am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründungen als rechtswidrig ein. Das Land habe die Bewilligungsvoraussetzungen in den Antragsunterlagen missverständlich formuliert und könne die ausgezahlten Summen in Höhe von 10.400 Euro beziehungsweise 15.000 Euro deshalb nicht unter Verweis auf eine zweckwidrige Verwendung zurückverlangen, erklärte das Gericht zur Begründung.
Laut Gericht ging es um Zuschüsse aus einem 2020 von der Landesregierung aufgesetzten Programm, mit denen etwa von pandemiebedingten Schließungen betroffene Firmen und Soloselbständige kurzzeitig unterstützt wurden. Es sollte nach dem Willen des Landes demnach drohende Liquiditätsengpässe in einem Dreimonatszeitraum überbrücken helfen. Nach einer späteren Abfrage der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung im Förderzeitraum in Rahmen eines automatisierten Verfahrens forderte das Land in vielen Fällen Geld zurück.
Auch die Klägerinnen, die einen Hotel- und Restaurantbetrieb sowie einen Friseursalon betreiben, waren davon betroffen. Die baden-württembergische Landeskreditbank schickte ihnen 2022 Rückforderungsbescheide über 10.400 Euro beziehungsweise 15.000 Euro. Dagegen legten beide zunächst erfolglos Widerspruch ein und zogen anschließend vor das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Die für ihre Fälle zuständige Zivilkammer gab den Klagen statt und stufte die Rückzahlungsbescheide als rechtswidrig ein. Zur Begründung verwies sie auf Unklarheiten in den Formularen und den vom Land ergänzend veröffentlichen Begleitinformationen. Demnach war für Antragsteller nicht hinreichend klar erkennbar, dass nur mögliche vorübergehende Liquiditätsengpässe abgedeckt werden sollten. Diese konnten demnach auch davon ausgehen, dass es sich um allgemeine Hilfen für pandemiebedingt in Not geratene Betriebe handelte.
In derartigen Konstellationen gingen unklare Angaben "unter Zugrundelegung eines objektiven Empfängerhorizonts" zulasten der Behörden und befreiten Antragsteller von der Pflicht zu Rückzahlungen, urteilte das Gericht unter Verweis auf eine seit Jahrzehnten etablierte Rechtsprechung in ähnlichen Fällen. Die beiden bereits im September ergangenen Entscheidungen (Az. 15 K 7121/23 und Az. 15 K 7081/23) sind aber nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fälle jeweils die Berufung zu.
H.Gonzales--AT