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Staatsanwaltschaft klagt zwei weitere frühere Wirecard-Vorstände an
Rund vier Jahre nach der Pleite des Zahlungsdienstleisters Wirecard hat die Staatsanwaltschaft München I zwei weitere ehemalige Vorstandsmitglieder in mehreren Fällen wegen Untreue angeklagt. Es geht um den früheren Finanzvorstand und die frühere Vorständin für Produktentwicklung, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Sie sollen Kredite und andere Zahlungen in Millionenhöhe an zweifelhafte Gesellschaften ohne Absicherung abgenickt haben. Wirecard sei "ein Schaden von mehreren hundert Millionen Euro" entstanden.
Der Finanzdienstleister und damalige Dax-Konzern Wirecard war 2020 Pleite gegangen. Bei Wirecard hatte es Scheingeschäfte in Milliardenhöhe gegeben. Im sogenannten Drittpartnergeschäft sollen Erlöse von fast zwei Milliarden Euro erfunden und so der Umsatz künstlich aufgebläht worden sein.
Hauptangeklagter in dem seit Ende 2022 laufenden Prozess ist der frühere Konzernchef Markus Braun, er sitzt als einziger Angeklagter noch in Untersuchungshaft. Außerdem sind der ehemalige Chefbuchhalter Stephan Freiherr von E. und der als Kronzeuge der Anklage geltende frühere Asien-Manager Oliver B. vor Gericht. Der als möglicher Haupttäter geltende frühere Wirecard-Vorstand Jan Marsalek ist seit Juni 2020 flüchtig.
Die Staatsanwaltschaft klagte nun - nach ihren Angaben bereits am 31. Juli - Ex-Finanzvorstand Alexander von K. und Ex-Produktvorständin Susanne S. an. Beide arbeiteten mehr als zehn Jahre bei Wirecard und zogen 2018 in den Vorstand ein. In der Anklage werden drei konkrete Betrugsfälle aufgelistet.
Von K. und S. hätten etwa 2019 der Erhöhung eines Darlehens an eine Briefkastengesellschaft in Singapur von zehn auf 40 Millionen Euro zugestimmt - und zwar nach "dem per E-Mail übermittelten nichtssagenden Vorschlag des anderweitig Verfolgten Marsalek binnen einer halben Stunde ohne nähere Prüfung". In einem anderen Fall stimmten die beiden für ein Darlehen an eine Gesellschaft, "ohne belegte Erkenntnisse zum Geschäftsbetrieb" oder zur finanziellen Situation zu haben. "Sie entschieden unter Verstoß gegen ihre Vermögensbetreuungspflicht auf unbelegte und inkonsistente mündliche Angaben hin 'ins Blaue hinein'."
Die beiden Angeklagten hätten "jeweils in evidenter und gravierender Weise ihre Verpflichtungen gegenüber der Wirecard AG" verletzt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ob gegen sie ein Prozess eröffnet wird, entscheidet die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I.
Ch.P.Lewis--AT