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Propalästinensische Demonstration in Berlin endgültig verboten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat das Verbot einer für Freitag angemeldeten propalästinensischen Demonstration bestätigt. Das Gericht wies die Beschwerde des Antragstellers gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Der Beschluss sei unanfechtbar, so das OVG. Der Polizei zufolge bestand die Gefahr, dass es auf der Versammlung mit dem Titel "Protestdemonstration gegen die israelische Aggression in Jerusalem" zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen sowie Gewalttätigkeiten hätte kommen können.
Die Polizei hatte am Donnerstagabend mitgeteilt, die Veranstaltung sei unter Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse untersagt worden. Das Verbot gilt demnach bis zum Sonntag auch für jede Ersatzveranstaltung. Es sei auch in Betracht gezogen worden, dass die Veranstaltung sich zu einer Ersatzversammlung für den abgesagten Aufzug zu dem am Freitag stattfindenden Al-Kuds-Tag hätte entwickeln können.
Die jährliche Anti-Israel-Demonstration findet am Ende des Fastenmonats Ramadan statt. Der Anmelder der nun abgesagten Versammlung hatte bereits am vergangenen Freitag eine Demonstration veranstaltet. Dabei gab es unter anderem Gewalttaten und antisemitische Vorfällen.
"Wir haben letztes Wochenende bei den Demonstrationen Straftaten, antisemitische Ausrufe und Parolen übelster Art erleben müssen - das ist völlig inakzeptabel", erklärte die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) zum Verbot. Sie begrüße und unterstütze es, wenn die Versammlungsbehörde nach einer umfassenden Gesamtschau feststelle, dass die Voraussetzungen für ein Verbot nach dem Versammlungsfreiheitsgesetz vorliegen.
Der Veranstalter der untersagten Demonstration hatte zunächst versucht, sich mit einem Eilantrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen das Verbot zu wehren. Das Gericht wies den Eilantrag jedoch zurück, wie es am Freitagnachmittag mitteilte. Dagegen hatte der Veranstalter Beschwerde beim OVG eingelegt.
Das besondere öffentliche Interesse überwiege das Interesse des Antragstellers, hatte das Berliner Verwaltungsgericht das Verbot begründet. Die Polizei könne eine Versammlung verbieten, wenn bei dieser die öffentliche Sicherheit gefährdet sei.
Vorangegangene Kundgebungen des Veranstalters hätten Menschen zur Teilnahme motiviert, die eine antiisraelische oder antisemitische Grundhaltung aufweisen. "Eine wirksame Abgrenzung" von diesen nehme der Antragsteller nicht vor, so das Verwaltungsgericht.
N.Walker--AT