-
Wadephul sieht EU-Erweiterung auf westlichem Balkan als "Nagelprobe für Europa"
-
Streit eskaliert: Ronaldo reist aus Trainingslager ab
-
Dominante Magdeburger sorgen für erste Kieler Niederlage
-
Dreierpack als Kapitän: Tresoldi überragt auf Malta
-
Linnemann weist Pflege-Forderungen der SPD zurück: Kostendeckel wäre "gefährlich"
-
Merz bekräftigt Reformkurs - und macht Tempo bei Arbeitsmarktreform
-
"Dummheit": Klopp hält Plädoyer gegen Rassismus
-
Indonesien: Behörden zerstören Gefängnis-"Villen" mit Luxusausstattung
-
Großeinsatz an Luftwaffenstützpunkt: London sieht "starke Hinweise" auf iranische Beteiligung
-
Auch die Schweiz entzieht Infantino die Unterstützung
-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten - Urbig im Tor
-
Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus
-
Berliner SPD erwartet Erklärung zu Eralps Mitgliedschaft bei Roter Hilfe
-
Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
-
Tippfehler in Trumps Abkommen für "Superintelligenz" sorgt für Spott
-
Deutschlandticket wird ab 2027 teuer
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge - Gewerkschaft protestiert
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - Beitragserhöhung für 2027 abgewendet
-
Elterngeldreform: Prien bereit für nochmalige Prüfung der Sparmaßnahmen
-
Antisemitismusvorwurf gegen Bardella: Macron nennt Äußerungen "inakzeptabel"
-
Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe
-
Netanjahu: Copilot wollte Flydubai-Maschine zum Absturz bringen
-
Sechs Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in Hessen
-
Schlotterbeck erleidet Knöchelverletzung
-
Freispruch für neun Polizisten in Duisburger Prozess um Fesselung von Flüchtling
-
Krise in Rumänien: Wahl von neuem Regierungschef im Parlament erneut gescheitert
-
Verkehrsminister: Preis vom Deutschlandticket steigt ab 2027 auf 66,80 Euro
-
Prozess gegen 34-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft in Düsseldorf begonnen
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge zum Jahresende
-
Hessen: Wegen Anschlagsplans verurteilter früherer Soldat Franco A. aus Haft entlassen
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Nach Festnahme in Hessen: Mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer in Haft
-
Gericht: Berliner Tiktokerin darf Schwein nicht in Altbauwohnung halten
-
Kiew: Russland startet vor Wintereinbruch neue Offensive gegen Energieinfrastruktur
-
Berufungsgericht in Ungarn verringert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik
-
Milliardenklage nach gescheiterter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Ostbeauftragte: Ungleich verteilte Finanzen erschweren Aufstieg im Osten
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Mecklenburg-Vorpommern
-
Leichenschändungen in Klinik: Fünf Jahre Haft für 40-Jährigen in Bielefeld
-
"Rheinische Post": Deutschlandticket kostet ab kommendem Jahr 66,80 Euro pro Monat
-
Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt
-
Nach mehr als einem Jahrzehnt: USA beenden Anti-IS-Militäreinsatz im Irak
-
Guardiola stützt ManCity: "Ich bin hier - mehr denn je"
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt im September voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Lebenslange Haft wegen Mordes an Exfreundin auf offener Straße in Bremen
-
Niedrige Füllstände: Reiche ordnet mehr Gaseinspeicherung an
-
Israelischer Minister: "Terrorist" wollte Flydubai-Flugzeug zum Absturz bringen
-
Ukraine: Mindestens vier Tote bei russischen Angriffen auf Energieinfrastruktur
Bundesverwaltungsgericht stärkt Polizei im Umgang mit gewalttätigen Versammlungen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Polizei im Umgang mit von Beginn an gewalttätigen Versammlungen gestärkt. Eine derartige Versammlung muss nicht erst aufgelöst werden, bevor die Polizei mit "polizeilichen Maßnahmen" gegen die Teilnehmer vorgehen kann, wie das Gericht am Mittwoch im Zusammenhang mit Aktionen der linksautonomen Szene gegen den AfD-Bundesparteitag 2016 in Stuttgart entschied. (Az. 6 C 1.2)
Im Vorfeld des Parteitags, der am 30. April und 1. Mai 2016 auf dem Stuttgarter Messegelände stattfand, hatte die Polizei Kenntnis davon erlangt, dass 850 bis 1000 als gewaltbereit eingeschätzte Linksautonome Zufahrtswege blockieren wollten und schwere Ausschreitungen planten.
Am Morgen des 30. April 2016 besetzten denn auch mehreren hundert teilweise vermummte Personen einen Kreisverkehr in der Nähe der Stuttgarter Messe. Sie hatten Transparente und riefen Parolen gegen die AfD, errichteten aber auch Barrikaden und zündeten Pyrotechnik.
Auf dem Weg zum Messegelände wurden die Teilnehmer von Polizeikräften eingekesselt, Einzelne hinter dem Rücken gefesselt und in Bussen zu der in einer Messehalle eingerichteten Gefangenensammelstelle verbracht. Auch der Kläger wurde dort erkennungsdienstlich behandelt, nach Abnahme der Fesseln in einem Gefangenenbus eingeschlossen und am Abend zu dem 16 Kilometer entfernten Bahnhof in Esslingen verbracht.
Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht nur teilweise Erfolg. Insbesondere entschieden die Leipziger Richter, dass die Polizei vor ihrem Einschreiten die Versammlung nicht auflösen musste. Eine entsprechende polizeiliche Ansage soll den Veranstaltern und den Teilnehmenden eigentlich die Möglichkeit geben, die Versammlung von sich aus zu beenden oder sich zu entfernen.
Das gelte aber nur für eine Versammlung, die durch das Versammlungsrecht geschützt sein, betonte das Gericht. Auch bei der fraglichen Aktion habe es zwar Meinungsäußerungen gegeben. Vorrangiger Zweck sei es aber gewesen, "die Durchführung des AfD-Bundesparteitags mit unfriedlichen Mitteln zu verhindern oder zumindest erheblich zu stören". Eine solche Blockade-Aktion stehe nicht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit, betonte das Bundesverwaltungsgericht.
Rechtswidrig sei es allerdings gewesen, dass der Kläger nach seiner Festnahme kein Trinkwasser erhalten und auch keine Möglichkeit bekommen habe, auf die Toilette zu gehen. Inwieweit die Fesselung des Klägers und seine Festnahme bis zum Abend gerechtfertigt waren, soll der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim nochmals prüfen.
P.A.Mendoza--AT