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Gerichtsvollzieher leitet mehrmals Zahlungen nicht weiter - Ruhegehalt aberkannt
Einem inzwischen pensionierten Gerichtsvollzieher aus Rheinland-Pfalz, der dutzende Zahlungen von Schuldnern nicht an die Gläubiger weiterleitete, wird das Ruhegehalt aberkannt. Er habe "ein schweres Dienstvergehen begangen, durch das er das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren habe", erklärte das Verwaltungsgericht Trier am Dienstag. Zwischen 2013 und 2017 habe er in 45 Verfahren das Geld nicht weitergeleitet oder bei Überzahlung nicht zurückgegeben.
Zusätzlich habe der Beamte Vollstreckungsgebühren von 19.000 Euro als "Bürokostenentschädigung" behalten. Einem Gerichtsvollzieher sei eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe übertragen, führte das Gericht aus.
In diesem Fall habe der Angeklagte aus Eigennutz "nicht nur bewusst die Interessen der Vollstreckungsgläubiger gefährdet, sondern auch die Beweisfunktion der von ihm zu führenden Akten vereitelt und damit dem Dienstherrn die Verteidigung gegen eventuell unberechtigte Amtshaftungsansprüche sowie auch den zeitigen Regress bei dem Beklagten maßgeblich erschwert."
Das Dienstvergehen könne nur mit der Höchstmaßnahme geahndet werden. Dies sei die Aberkennung des Ruhegehalts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kann noch Berufung eingelegt werden.
W.Stewart--AT