-
Ukraine und Saudi-Arabien schließen Abkommen zur Luftabwehr
-
Ablösung der Riester-Rente: Bundestag beschließt Reform privater Altersvorsorge
-
Bundesrat macht Weg frei für Erleichterung der Jagd auf Wölfe
-
Neue Grundsicherung kann mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten
-
Mehr Gehalt fürs Bodenpersonal: Lufthansa und Verdi erzielen Tarifeinigung
-
Hämische Posts über Trump-Attentat: Freispruch für "El Hotzo" bleibt bestehen
-
Fall Fernandes: Bundesrat verabschiedet Erklärung zu digitaler Gewalt
-
Wadephul: USA und Iran bereiten wohl direktes Treffen in Pakistan vor
-
Umfrage: Etwa jeder sechste Smartphonebesitzer reinigt Gerät nie
-
Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt in Fall Fernandes - Keine Angabe zu Ulmen
-
US-Senat macht Weg zur Finanzierung von US-Sicherheitskontrolleuren an Flughäfen frei
-
Syriens Übergangspräsident al-Scharaa kommt am Montag nach Berlin
-
Deutsche Bahn macht Milliardenverlust - Fernverkehr schraubt Erwartungen herunter
-
Bundesrat macht Weg frei für Tankstellen-Preisregel
-
Berlin: Prozess gegen mutmaßlichen früheren syrischen Milizenführer begonnen
-
Österreichische Regierung beschließt Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige
-
Wellbrock siegt beim Weltcup-Auftakt
-
Kartellamt dämpft Erwartungen bei Spritpreisen - Missbrauchsuntersuchung läuft
-
Linke wird Ziel von Cyberangriff - Partei stellt Strafanzeige
-
Pistorius erwägt Kauf von australischen Kampfdrohnen
-
Reparaturen am Haus: Eigentümer müssen nicht zwingend mehrere Angebote einholen
-
Wadephul: USA und Iran bereiten möglicherweise direktes Treffen in Pakistan vor
-
Ende der Riester-Rente: Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge
-
Influencer für Antisemiten und Neonazis: 71-Jähriger in München angeklagt
-
Niedersachsen: 72-Jähriger soll Ehefrau in Streit getötet haben
-
Bundesrat stimmt Tariftreuegesetz zu
-
Neuer Nachtzug aus Paris pünktlich in Berlin angekommen
-
Klingbeil fordert vor SPD-Krisentreffen "Schulterschluss" und Reformbereitschaft
-
Bundesanwaltschaft bestätigt Anklage gegen mutmaßliche RAF-Terroristin Klette
-
Medien: US-Regierung erwägt Verlegung von 10.000 weiteren Soldaten in Nahen Osten
-
Ungeschwärzte Namen in Epstein-Akten: Opfer verklagen US-Regierung und Google
-
Rubio zu Treffen der G7-Außenminister in Frankreich eingetroffen
-
Tarifeinigung für öffentlichen Dienst in Hessen - 5,8 Prozent mehr in 25 Monaten
-
Formel 1: Piastri schlägt Mercedes-Duo
-
Biologe: Buckelwal vor Küste Schleswig-Holsteins "aus eigener Kraft befreit"
-
Neukaledonien und Suriname scheitern in WM-Playoffs
-
Bahn trennt sich nach weniger als vier Monaten von Finanzvorständin Dohm
-
March Madness: Basketball-Talent Kharchenkov im Viertelfinale
-
NBA: Da Silva und Wagner mit Pflichtsieg im Playoff-Rennen
-
Mexikanische Marine verliert Kontakt zu zwei Booten der Hilfsflotte für Kuba
-
Kurdische Gemeinde kritisiert Besuch von syrischem Machthaber al-Scharaa in Berlin
-
Umfrage: Durch Iran-Krieg steigt Bedeutung erneuerbarer Energien
-
Umsatz und Gewinn der Dax-Konzerne 2025 geschrumpft - 32.000 Stellen abgebaut
-
"Massenhaft" Fast Fashion: Umweltminister will Hersteller in die Pflicht nehmen
-
March Madness: Basketball-Talent Kharchenkov im Achtelfinale
-
"Anspannung" bleibt: Italien und Gattuso vor "Finale" um WM
-
"Beispiellose Inspiration": Weggefährten feiern Neuer
-
US-Richterin setzt Sanktionen der US-Regierung gegen KI-Unternehmen Anthropic aus
-
Sozialreformen: Unionsparlamentsgeschäftsführer bereitet Bevölkerung auf Zumutungen vor
-
Australien: Zyklon sorgt für Ausfälle an drei großen LNG-Anlagen
Mann muss Nachbar keinen Schadenersatz für verschwundenes Gold zahlen
Trotz des Verlusts von fünf Kilogramm Gold und mehreren zehntausend Euro Bargeld muss ein Mann aus Baden-Württemberg seinem Nachbarn keinen Schadenersatz zahlen. Das entschied das Landgericht Offenburg nach Angaben vom Donnerstag in einem Zivilprozess zwischen den beiden Männern. Der Kläger hatte seinen Nachbarn wegen eines Krankenhausaufenthalts nach einem Schlaganfall 2019 gebeten, die Wertsachen zu verwahren. Sie verschwanden auf letztlich nicht geklärte Weise, während der Beklagte selbst im Krankenhaus lag.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass zwischen den beiden Nachbarn kein "rechtsgeschäftlicher Verwahrungsvertrag" abgeschlossen worden sei. Es habe sich um eine "Gefälligkeit" gehandelt, weshalb der Beklagte auch nur für eine "eigenübliche Sorgfalt" einzustehen habe. Diese habe er angewandt. Es sei ihm auch keine vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Nach seinem Schlaganfall hatte Kläger seinen Nachbarn laut Gericht aus dem Krankenhaus heraus gebeten, das in mehreren Verstecken in seinem Haus verteilte Gold und Bargeld bei sich zu verwahren. Der Mann deponierte die Vermögenswerte demnach in einem verschlossenen Waffenschrank in seinem Keller. Die Schlüssel zum Keller und zum Waffenschrank versteckte er stets standardmäßig außen vor seinem Haus beziehungsweise im Keller, wie das Gericht weiter erläuterte.
Kurze Zeit später musste der Mann ebenfalls stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Als sein inzwischen aus der Klinik entlassener Nachbar sein Gold und sein Geld aus dem Waffenschrank zurückholen wollte, war beides verschwunden. Laut polizeilichen Ermittlungen fanden sich keine Einbruchspuren. Die Ermittler gingen davon aus, dass jemand die Originalschlüssel verwendet hatte.
M.White--AT