-
Ukraine und Saudi-Arabien schließen Abkommen zur Luftabwehr
-
Ablösung der Riester-Rente: Bundestag beschließt Reform privater Altersvorsorge
-
Bundesrat macht Weg frei für Erleichterung der Jagd auf Wölfe
-
Neue Grundsicherung kann mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten
-
Mehr Gehalt fürs Bodenpersonal: Lufthansa und Verdi erzielen Tarifeinigung
-
Hämische Posts über Trump-Attentat: Freispruch für "El Hotzo" bleibt bestehen
-
Fall Fernandes: Bundesrat verabschiedet Erklärung zu digitaler Gewalt
-
Wadephul: USA und Iran bereiten wohl direktes Treffen in Pakistan vor
-
Umfrage: Etwa jeder sechste Smartphonebesitzer reinigt Gerät nie
-
Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt in Fall Fernandes - Keine Angabe zu Ulmen
-
US-Senat macht Weg zur Finanzierung von US-Sicherheitskontrolleuren an Flughäfen frei
-
Syriens Übergangspräsident al-Scharaa kommt am Montag nach Berlin
-
Deutsche Bahn macht Milliardenverlust - Fernverkehr schraubt Erwartungen herunter
-
Bundesrat macht Weg frei für Tankstellen-Preisregel
-
Berlin: Prozess gegen mutmaßlichen früheren syrischen Milizenführer begonnen
-
Österreichische Regierung beschließt Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige
-
Wellbrock siegt beim Weltcup-Auftakt
-
Kartellamt dämpft Erwartungen bei Spritpreisen - Missbrauchsuntersuchung läuft
-
Linke wird Ziel von Cyberangriff - Partei stellt Strafanzeige
-
Pistorius erwägt Kauf von australischen Kampfdrohnen
-
Reparaturen am Haus: Eigentümer müssen nicht zwingend mehrere Angebote einholen
-
Wadephul: USA und Iran bereiten möglicherweise direktes Treffen in Pakistan vor
-
Ende der Riester-Rente: Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge
-
Influencer für Antisemiten und Neonazis: 71-Jähriger in München angeklagt
-
Niedersachsen: 72-Jähriger soll Ehefrau in Streit getötet haben
-
Bundesrat stimmt Tariftreuegesetz zu
-
Neuer Nachtzug aus Paris pünktlich in Berlin angekommen
-
Klingbeil fordert vor SPD-Krisentreffen "Schulterschluss" und Reformbereitschaft
-
Bundesanwaltschaft bestätigt Anklage gegen mutmaßliche RAF-Terroristin Klette
-
Medien: US-Regierung erwägt Verlegung von 10.000 weiteren Soldaten in Nahen Osten
-
Ungeschwärzte Namen in Epstein-Akten: Opfer verklagen US-Regierung und Google
-
Rubio zu Treffen der G7-Außenminister in Frankreich eingetroffen
-
Tarifeinigung für öffentlichen Dienst in Hessen - 5,8 Prozent mehr in 25 Monaten
-
Formel 1: Piastri schlägt Mercedes-Duo
-
Biologe: Buckelwal vor Küste Schleswig-Holsteins "aus eigener Kraft befreit"
-
Neukaledonien und Suriname scheitern in WM-Playoffs
-
Bahn trennt sich nach weniger als vier Monaten von Finanzvorständin Dohm
-
March Madness: Basketball-Talent Kharchenkov im Viertelfinale
-
NBA: Da Silva und Wagner mit Pflichtsieg im Playoff-Rennen
-
Mexikanische Marine verliert Kontakt zu zwei Booten der Hilfsflotte für Kuba
-
Kurdische Gemeinde kritisiert Besuch von syrischem Machthaber al-Scharaa in Berlin
-
Umfrage: Durch Iran-Krieg steigt Bedeutung erneuerbarer Energien
-
Umsatz und Gewinn der Dax-Konzerne 2025 geschrumpft - 32.000 Stellen abgebaut
-
"Massenhaft" Fast Fashion: Umweltminister will Hersteller in die Pflicht nehmen
-
March Madness: Basketball-Talent Kharchenkov im Achtelfinale
-
"Anspannung" bleibt: Italien und Gattuso vor "Finale" um WM
-
"Beispiellose Inspiration": Weggefährten feiern Neuer
-
US-Richterin setzt Sanktionen der US-Regierung gegen KI-Unternehmen Anthropic aus
-
Sozialreformen: Unionsparlamentsgeschäftsführer bereitet Bevölkerung auf Zumutungen vor
-
Australien: Zyklon sorgt für Ausfälle an drei großen LNG-Anlagen
Geldstrafe in neuem Prozess gegen früheren Oberbürgermeister von Hannover
In einem Revisionsprozess um die sogenannte Rathausaffäre ist der frühere Oberbürgermeister von Hannover, Stefan Schostok (SPD), am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt sah es als erwiesen, dass Schostok sich einer Untreue durch Unterlassen schuldig machte. In dem Verfahren ging es um eine unberechtigte Monatszulage, die Schostoks früherer Büroleiter zwischen 2015 und 2017 erhielt. Der Gesamtbetrag summierte sich auf fast 50.000 Euro.
Den mitangeklagten früheren Büroleiter sprachen die Richter nach Angaben einer Gerichtssprecherin frei. In einem ersten Prozess war Schostok im April 2020 freigesprochen worden, sein ehemaliger Büroleiter war zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Beide Urteile hob der Bundesgerichtshof jedoch auf und verwies sie zur neuerlichen Verhandlung an das Landgericht zurück.
Laut Urteil in dem Revisionsprozess hatte Schostok seit Oktober 2017 erkennen können, dass die beamtenrechtlich nicht zulässigen Mehrarbeitszulagen für seinen Büroleiter rechtswidrig waren. Da er nicht einschritt und diese stoppte, verletzte er seine Pflicht zum Schutz des städtischen Vermögens. Im ersten Verfahren hatten die Richter den Freispruch damit begründet, dass nicht auszuschließen sei, dass Schostok sich auf Aussagen des Personalreferenten der Stadtverwaltung zu der strittigen Zulage verlassen haben könnte.
Das Verhalten des begünstigten früheren Büroleiters wertete das Gericht im Revisionsverfahren hingegen als nicht strafbar. Eine mitentscheidende Rolle dabei spielte, dass er in seiner Funktion keine Treuepflicht gegenüber dem städtischen Vermögen hatte. Damit schied nach Einschätzung der Richter auch eine Verurteilung wegen Untreue aus. Eine Anstiftung zur Untreue war ihm ebenfalls nicht nachweisbar, weil er keinen entsprechenden "Auftrag" dazu erteilte.
Die Vorgänge rund um die Zulagenzahlung sind als Rathausaffäre von Hannover bekannt. Die unrechtmäßige Praxis wurde im April 2018 beendet, nachdem sie bereits öffentlich geworden war. Schostok trat 2019 im Zuge der eskalierenden Affäre zurück. Er beteuerte zugleich allerdings immer seine Unschuld. Auch in dem neuen Prozess forderte die Verteidigung Freisprüche für die Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft plädierte hingegen auf Bewährungsstrafen.
Im ersten Verfahren hatte auch der städtische Personalreferent vor Gericht gestanden, der die Zulagen an den Büroleiter genehmigt und ausgezahlt hatte. Er wurde zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dieses Urteil wurde als einziges rechtskräftig, daher stand der Mann in dem zweiten Verfahren nicht erneut vor Gericht.
P.Smith--AT