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Behörden: Abgebrannte Ferienunterkunft im Elsass hatte keine Genehmigung
Die Ferienunterkunft im Elsass, bei deren Brand am Mittwoch elf Menschen ums Leben kamen, war Behördenangaben zufolge weder genehmigt, noch wurden Sicherheitsvorschriften eingehalten. Das Fachwerkhaus in der ostfranzösischen Gemeinde Wintzenheim sei nicht für die touristische Nutzung zugelassen gewesen, zudem habe keine Genehmigung für die Unterbringung von Menschen mit Behinderungen vorgelegen, erklärte der stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde, Daniel Leroy, am Donnerstag.
In der zweistöckigen umgebauten Fachwerkscheune war am frühen Mittwochmorgen ein verheerendes Feuer ausgebrochen. Zu dem Zeitpunkt waren dort insgesamt 28 Erwachsene mit Lernbehinderungen und ihre Betreuer untergebracht. Für elf von ihnen kam jede Rettung zu spät. Sie starben vermutlich an einer Rauchvergiftung.
Das rund 500 Quadratmeter große Gebäude war vor wenigen Jahren komplett renoviert worden. Laut der stellvertretenden Staatsanwältin der nahegelegenen Stadt Colmar, Nathalie Kielwasser, gab es allerdings eklatante Sicherheitsmängel. Demnach wurde die Ferienunterkunft nie von einer dafür zuständigen Kommission überprüft, die etwa Empfehlungen zur Zahl der Übernachtungsgäste ausspricht und weitere Sicherheitsregeln festlegt.
Nach ersten Erkenntnissen habe die Ferienunterkunft über moderne Rauchmelder verfügt, die aber nicht für eine touristische Unterkunft ausreichten, sagte Kielwasser. Ob sich auch Feuerlöscher in dem Gebäude befanden, sei derzeit noch unklar. Auch die Brandursache sei weiter unbekannt.
Die Eigentümerin der Unterkunft steht laut der Vize-Staatsanwältin unter Schock und wurde nicht in Gewahrsam genommen. Sie wohnt gegenüber dem abgebrannten Gebäude und hatte die Feuerwehr alarmiert.
Das Feuer in der Ferienunterkunft war das tödlichste in Frankreich seit einem Brand in einer Bar im nordfranzösischen Rouen, bei dem vor sieben Jahren 14 Menschen getötet wurden.
N.Mitchell--AT