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Strafen für Justizmitarbeiterinnen wegen Verrats von Dienstgeheimnissen an Hildmann
Gegen zwei Frauen, die dem Verschwörungsideologen Attila Hildmann Informationen über den Haftbefehl gegen ihn gegeben haben sollen, sind Strafbefehle wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen erlassen worden. Die beiden 33 und 35 Jahre alten Frauen seien Schwestern und hätten bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft in Berlin gearbeitet, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Sie sollen nun Geldstrafen zahlen.
Beide seien nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst freigestellt worden. Mittlerweile arbeiteten sie nicht mehr für die Behörden. Die 33-Jährige soll als Mitarbeiterin der IT-Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft im November 2020 im Registratursystem abgefragt haben, welche Verfahren gegen Hildmann geführt wurden.
Die Aufstellung soll sie ihm samt Namen des zuständigen Staatsanwalts geschickt und angeboten haben, ihn auf dem Laufenden zu halten. Im Februar 2021 soll sie ihn und einen unbekannt gebliebenen Nutzer dann über den Messengerdienst Telegram darüber informiert haben, dass ein Haftbefehl erlassen wurde.
Die 35-Jährige habe als reproduktionstechnische Fachkraft bei der Staatsanwaltschaft Akten kopiert. Sie soll Fotos von dem Haftbefehl gegen Hildmann gemacht und ihm geschickt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro für sie, für die Schwester 180 Tagessätze zu 15 Euro. Die Strafbefehle sind aber noch nicht rechtskräftig. Ein Strafbefehl kann mitunter statt eines Urteils erlassen werden.
Der als Koch bekannt gewordene Hildmann war während der Coronakrise als Verschwörungsideologe in Erscheinung getreten. Ihm werden von der deutschen Justiz unter anderem Volksverhetzung und die öffentliche Aufforderung zu Straftaten vorgeworfen. Hildmann wird per internationalem Haftbefehl gesucht, er soll in der Türkei untergetaucht sein.
N.Mitchell--AT