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Bürgermeister von niedersächsischer Gemeinde hat kein Anspruch auf Waffenschein
Der Bürgermeister der kleinen niedersächsischen Gemeinde Harsum ist mit dem Versuch gescheitert, das Recht zum Tragen einer scharfen Schusswaffe einzuklagen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies am Montagabend den entsprechenden Antrag des parteilosen Marcel Litfin ab und bestätigte die Einschätzung des Kreises Hildesheim, der den Antrag des 36-Jährigen abgelehnt hatte. Dieser begründet den Wunsch nach einem Waffenschein mit persönlichen Anfeindungen.
Die Richterinnen und Richter kamen laut Gericht zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen zur Erteilung eines Waffenscheins in seinem Fall nicht erfüllt seien. Die Polizei habe sich erst im laufenden Monat in einer Gefährdungsanalyse mit Litfin befasst und sie "nachvollziehbar" zu dem Ergebnis gelangt, dass "keine besondere Gefährdungssituation" vorliege.
Dem Gericht zufolge besteht Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins nur unter der Bedingung, dass ein Antragsteller "wesentlich mehr als die Allgemeinheit" durch "Angriffe auf Leib und Leben" gefährdet sei. Zudem müsse "glaubhaft" gemacht werden, dass das Tragen einer Schusswaffe zur Reduzierung einer Gefährdung nötig sei. Beides sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt. So könne der Kläger bei Bedrohungen auch die Polizei rufen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberverwaltungsgericht noch angefochten werden. Litfin verweist zur Begründung seines Wunsches nach einer waffenrechtlichen Erlaubnis laut Gericht auf Drohungen im Zusammenhang mit seiner Amtsausübung. Demnach war er nach eigen Angaben in der Vergangenheit vermehrt Anfeindungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt.
H.Thompson--AT