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Neuneinhalb Jahre Haft für Vater nach Tod von Baby in Oberammergau
Knapp ein Jahr nach dem Tod eines Babys in einer Asylbewerberunterkunft in Oberammergau hat das Landgericht München II den Vater zu einer Haftstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Es sprach den 26 Jahre alten Roman P. des Totschlags schuldig. Laut Urteilsfeststellungen hatte er das damals fünf Wochen alte Mädchen im Februar 2022 kräftig und mehrmals geschüttelt, wobei es mit dem Kopf gegen einen harten Gegenstand geschlagen sein soll.
Der Säugling erlitt ein Schütteltrauma, ein Schädel-Hirn-Trauma und weitere schwerste Verletzungen an Kopf und Oberkörper. Er starb noch am selben Abend. Das Gericht erklärte, dass es andere Täter oder Ursachen für die schweren Verletzungen ausschließen könne - auch die Kindsmutter oder eine andere Tochter, die der Angeklagte ins Spiel gebracht habe.
Ein Tatmotiv konnte das Gericht nicht finden. Es habe keine Anhaltspunkte für einen besonderen Anlass gegeben, erklärte es. Zugunsten des Angeklagten werde gewertet, dass er bislang nicht vorbestraft war. Zu seinen Ungunsten spräche, dass er gegenüber seiner Tochter in besonderer Schutzverpflichtung stand.
Das Gericht ging davon aus, dass der Mann den Tod des Mädchens billigend in Kauf nahm. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung, Nebenklage und Staatsanwaltschaft können innerhalb einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen. Der 26-Jährige sitzt weiter in Untersuchungshaft.
O.Gutierrez--AT