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Tötung von Fünfjähriger muss von Landgericht Cottbus neu verhandelt werden
Das Landgericht im brandenburgischen Cottbus muss neu über die Tötung eines fünfjährigen Mädchens verhandeln. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit. Der Vater war im Dezember 2021 wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt worden, Mordmerkmale sah das Landgericht nicht erfüllt. Dagegen wandte sich die Mutter des Mädchens als Nebenklägerin und hatte nun vor dem BGH Erfolg.
Die Frau hatte sich anderthalb Jahre vor der Tat von dem Angeklagten getrennt. Die gemeinsame Tochter war jeden zweiten Sonntag beim Vater. Ende April 2021 wurde das Kind tot in seinem Bett gefunden, der Vater lag leblos und mit selbst zugefügten Verletzungen in der Badewanne. Er konnte reanimiert werden.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er das Kind erst in der Badewanne ertränken wollte, es dann mit einem Kabel erdrosselte und danach einen Suizidversuch unternahm. Es konnte aber nicht feststellen, dass der Mann heimtückisch gehandelt habe. Dabei habe es Rechtsfehler begangen, entschied der sechste Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig nun.
So hielt es das Landgericht für möglich, dass der Mann dem Kind offen feindselig gegenübertrat. Das sei rein spekulativ, wertete der BGH. Vieles spreche gegen eine offene Feindseligkeit. So habe sich der Mann bis zur Tat gut um das Kind gekümmert. Es habe auch keine Abwehrverletzungen gehabt, als man es tot fand.
Das Landgericht zweifelte außerdem daran, dass der Mann eine "auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit" bewusst ausnutzte. Auch das halte aber der rechtlichen Prüfung nicht stand, entschied der BGH. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte nicht gewusst habe, dass seine Tochter ihm schutzlos ausgeliefert war.
H.Romero--AT