-
Nach IMK: Fan-Sprecher Kessen zieht positives Fazit
-
Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit
-
Netflix steht vor Übernahme von Warner Bros Discovery für fast 83 Milliarden Dollar
-
Steinmeier gedenkt der Opfer von NS-Luftangriff im englischen Coventry
-
Mit Weltklasse-Kür: Hase/Volodin Dritte beim Grand-Prix-Finale
-
Putin bietet Indien "kontinuierliche" Öllieferungen an
-
Missbrauchsverdacht: Früherer Chefarzt aus Duisburg in Untersuchungshaft
-
Stadionsicherheit: Politik verzichtet auf drastische Maßnahmen
-
EU einigt sich auf Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
-
Seniorin vergewaltigt und erstickt: Anklage gegen 23-Jährigen in Offenburg
-
Junge-Gruppe-Chef Reddig: Rentenpaket geht "gegen meine fundamentale Überzeugung"
-
Netanjahu verspottet sein Korruptionsverfahren als "Bugs-Bunny-Prozess"
-
Bundestag beschließt Pläne für neuen Wehrdienst - Schüler streiken
-
EU-Kommission verhängt Millionen-Strafe gegen X wegen mangelnder Transparenz
-
Flug von Gran Canaria nach Hamburg: Eurowings-Passagier stirbt an Bord
-
Neue Sicherheitsstrategie: USA wollen weltweite Militärpräsenz anpassen und warnen Europa vor kultureller "Auslöschung"
-
Wohnhausbrand in Niedersachsen: Retter kommt ums Leben
-
Fünf Drohnen über französischem Atom-U-Boot-Stützpunkt gesichtet
-
Zerstückelte Frauenleiche ohne Kopf: Polizei in Bonn übernimmt Ermittlungen
-
Abu Dhabi: Norris zum Auftakt knapp vor Verstappen
-
Bundestag berät abschließend über Rentenpaket - Bewährungsprobe für Schwarz-Rot
-
Kreml-Berater verspottet Merz nach Bericht zu Ukraine-Gesprächen
-
Rechtsmotivierter Angriff auf Mann in Dresden: Zwei Tatverdächtige angeklagt
-
Bundestag beschließt Pläne für neuen Wehrdienst
-
"KI-Ära" ist Wort des Jahres 2025
-
Fledermaus an Düsseldorfer Flughafen "notgelandet" - Zoll rettet geschütztes Tier
-
Hellmann fürchtet "irreparablen Vertrauensverlust"
-
Nächster Rückschlag: Preuß fällt mit Erkältung aus
-
Wadephul erwartet geschlossenes Votum der Koalitionsfraktionen für Rentenpaket
-
Neue Ahrtalbahn soll kommende Woche eröffnet werden
-
Kompany: Davies gegen Mainz vor Comeback
-
Medienberichte: Netflix könnte Warner Bros Discovery übernehmen
-
Reparaturen in Zeiten von Handwerkermangel: BGH prüft Pflicht für mehrere Angebote
-
"KI-Ära" ist Wort des Jahres 2025 - Begriff "Deal" auf Platz zwei
-
Gefälschte Meisterbriefe und Sprachzertifikate: Festnahmen
-
Bundestag stimmt über neuen Wehrdienst ab - Pistorius verteidigt Pläne
-
Besuch in Indien: Putin informiert Modi über Fortgang der Ukraine-Gespräche
-
Polizei in Neuseeland erlangt von Dieb verschlucktes Fabergé-Ei zurück
-
Grand Jury lehnt Anklageerhebung gegen Trump-Widersacherin James ab
-
Tiktok will australisches Social-Media-Verbot für Kinder umsetzen
-
USA verkürzen Gültigkeitsdauer von Arbeitsgenehmigungen für Flüchtlinge deutlich
-
Bundestag stimmt über neuen Wehrdienst ab
-
CDU-Verteidigungsexperte fordert Entscheidung über Pflichtwehrdienst bis 2027
-
Unions-Fraktionsführung kündigt interne "Manöverkritik" nach Rentenstreit an
-
Weiteres Plus bei den Aufträgen für die Industrie im Oktober
-
Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn unverändert bei 16 Prozent
-
US-Berufungsgericht erlaubt vorerst Stationierung der Nationalgarde in Washington
-
Lakers gewinnen dank Hachimuras Dreier - James-Serie reißt
-
Draisaitl gewinnt deutlich gegen Grubauer
-
NFL: Lions gewinnen bei St. Browns Blitz-Comeback
Urteil: Hochschulprofessor muss Forschungspreisgeld als Lohn versteuern
Auch das Forschungspreisgeld eines Professors für wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich muss als Arbeitslohn versteuert werden. Das entschied das Finanzgericht Münster laut Mitteilung vom Dienstag im Fall eines Wissenschaftlers, der im Jahr 2018 einen mit Geld dotierten Forschungspreis für seine Habilitation bekommen hatte. Das Finanzamt stufte den Preis als Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit ein. Dagegen ging der Hochschullehrer gerichtlich vor.
Als dem Hochschullehrer die höchste Hochschulprüfung im Jahr 2016 zuerkannt wurde, arbeitete er demnach bereits seit zwei Jahren als Professor an einer anderen Universität. Die Auszeichnung erhielt er für insgesamt acht wissenschaftliche Veröffentlichungen. Gegen die Einstufung des Finanzamts klagte er, weil es keine Dienstaufgabe sei, eine Auszeichnung zu erhalten.
Das Finanzgericht wies die Klage des Professors ab. Auch Auszeichnungen und das damit verbundene Preisgeld für Forschungsarbeiten seien als Arbeitslohn zu betrachten, "wenn die Zuwendung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts habe", erklärte das Gericht. Anders stelle es sich bei Auszeichnungen dar, mit denen etwa das Lebenswerk oder die Persönlichkeit geehrt würden.
In diesem Fall gehörten Forschung und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zu den Dienstaufgaben des Professors. Damit bestehe ein "unmittelbarer Zusammenhang" zwischen der Habilitation des Hochschullehrers als Forschungsleistung und dem Dienstverhältnis. Dabei spiele auch keine Rolle, dass der Kläger bereits an eine andere Hochschule berufen worden sei, bevor er die höchste Hochschulprüfung ablegte. Über eine Revision würde der Bundesfinanzhof entscheiden.
Ch.Campbell--AT