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Führerscheine von 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden
Inhaber älterer Kartenführerscheine müssen die nächste Umtauschfrist beachten. Dokumente aus den Jahren 2002 bis 2004 verlieren am 19. Januar 2027 ihre Gültigkeit.
Millionen Autofahrer in Deutschland müssen ihre alten Führerscheine schrittweise gegen ein aktuelles EU-Dokument im Scheckkartenformat tauschen. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2027 und betrifft Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurden.
Die Umstellung auf das Kartenformat begann mit der Umsetzung einer europäischen Richtlinie zum 1. Januar 1999. Die früheren grauen und rosafarbenen Papierführerscheine wurden abgelöst, ebenso die deutschen Führerscheinklassen 1 bis 5. An ihre Stelle traten die europaweit einheitlichen Buchstabenklassen A bis E.
Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte EU-Führerscheine sind als Dokument auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf muss lediglich die Karte erneuert werden; die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich unbefristet bestehen.
Mit der Vereinheitlichung sollen Führerscheine in der Europäischen Union leichter überprüfbar und besser gegen Fälschungen geschützt werden. Weil in Deutschland schätzungsweise rund 43 Millionen Dokumente betroffen sind, erfolgt der Austausch nach gestaffelten Fristen.
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Papier- und Kartenführerscheine müssen spätestens bis zum 19. Januar 2033 ersetzt werden. Bereits am 19. Januar 2026 endete die Frist für Dokumente, die zwischen dem 19. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgegeben wurden.
Wer die für 2027 geltende Frist versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Das Fahren mit einem nicht rechtzeitig umgetauschten Dokument ist jedoch keine Straftat, weil die Fahrerlaubnis selbst fortbesteht.
Der Austausch kostet etwa 25 Euro und erfordert keine neue Fahrprüfung. Wurde der bisherige Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift der früheren Behörde nötig sein. Sie lässt sich häufig online beantragen, kann aber Bearbeitungszeit verursachen.
A.Ruiz--AT