-
Selenskyj: Ukraine bereit sich auf Gespräche in kommender Woche vor
-
Bayern patzt in Hamburg: Chance für Verfolger
-
Minnesota scheitert vor Gericht mit Antrag gegen ICE-Razzien
-
Portugals Behörden warnen nach Unwetter vor neuem Regen und Überschwemmungen
-
"Technische Störung": Massive Stromausfälle in der Ukraine und in Moldau
-
"Unzulässiges Medikament": NBA sperrt George für 25 Spiele
-
Vor erwarteter Grenzöffnung: Tote bei israelischen Angriffen im Gazastreifen
-
Bremen: Fritz lässt Steffens Zukunft offen
-
Geiger fliegt in Willingen überraschend aufs Podest
-
Tristesse in Bremen: Werder wieder sieglos
-
Abstiegskandidat Mainz schockt Leipzig
-
Vor Rieras Ankunft: Frankfurt verliert auch gegen Leverkusen
-
Feuerwehr: Explosion in iranischer Hafenstadt durch Gasleck verursacht
-
Schweigemarsch: Tausende Dänen protestieren gegen Trumps Afghanistan-Äußerungen
-
"Chapeau!": Geiger triumphiert mit Traumspurt
-
Babymilchskandal: Frankreich kündigt strengere Vorschrift an
-
Massive Stromausfälle in der Ukraine und in Moldau wegen "technischer Störung"
-
Landesweite Demonstrationen in Frankreich zur Unterstützung der Polizei
-
Snowboard: Hofmeister bereit für Olympia
-
Handfeste Winterkrise: Schalke muss um Aufstieg bangen
-
Nach Trump-Drohungen: Iran versetzt Armee in höchste Alarmbereitschaft
-
Ein Engel mit den Zügen Melonis? - Aufregung um neu restauriertes Fresko in Rom
-
Hamas-Behörde: Mindestens 22 Tote bei israelischen Angriffen im Gazastreifen
-
Minister: Massive Stromausfälle in der Ukraine wegen "technischer Störung"
-
Wirtschaftsministerin Reiche will in Saudi-Arabien "Partnerschaft vertiefen"
-
Iranisches Staatsfernsehen: Explosion in Hafenstadt am Golf - Ursache unklar
-
Mindestens 73 Tote bei Angriffen von Aufständischen im Südwesten Pakistans
-
Handball: Kiesler auch für EM-Finale fraglich
-
Neue Epstein-Akten bringen britischen Ex-Prinzen Andrew weiter in Bedrängnis
-
U-Bahnen von Kiew stehen wegen Stromausfalls still
-
Olympia-Generalprobe: Aicher stürzt, bleibt aber unverletzt
-
Erster Titel in Melbourne: Rybakina schockt Sabalenka
-
Umweltminister Schneider mahnt zügige Einigung auf neues Heizungsgesetz an
-
Deutscher Maddie-Verdächtiger lebt in Unterkunft in Kiel
-
Kevin Kühnert: 800 Euro Pension für vier Jahre im Parlament "viel zu viel"
-
Nach Drohungen Trumps: Iranische Streitkräfte in höchste Alarmbereitschaft versetzt
-
Mögliche Verunreinigung mit Giftstoff: Danone ruft Aptamil-Baby-Nahrung zurück
-
Zehntausende protestieren friedlich in Minneapolis gegen US-Einwanderungspolitik
-
US-Außenministerium billigt milliardenschwere Waffenverkäufe an Israel und Saudi-Arabien
-
Kurzzeitiger Shutdown in den USA in Kraft - lange Haushaltssperre wohl abgewendet
-
NBA: Nächste Pleite für Schröder - Orlando siegt furios
-
"Ganz hohes Niveau": Kreis dämpft Olympia-Erwartungen
-
"Weltklasse": Köln feiert Retter Schwäbe
-
Weitere Epstein-Akten veröffentlicht: Britischer Ex-Prinz Andrew und Bill Gates erwähnt
-
Venezuelas Übergangspräsidentin Rodríguez kündigt Amnestie-Gesetz an
-
Springsteen singt bei Demonstration in Minneapolis neuen Protestsong gegen ICE
-
Tausende protestieren in Minneapolis gegen hartes Vorgehen der US-Einwanderungsbehörde
-
Handball: Merz reist zum EM-Finale nach Herning
-
Maina trifft: Köln gelingt Befreiungsschlag
-
Epstein-Affäre: US-Regierung veröffentlicht verspätet Dokumente
Raserfahrt mit Tempo 417 über Autobahn in Sachsen-Anhalt bleibt ohne Folgen
Eine aufsehenerregende Autobahnfahrt eines Rasers mit bis zu 417 Stundenkilometern über die A2 in Sachsen-Anhalt bleibt weiter ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg am Montag nach einer Überprüfung des Falls in einem Beschwerdeverfahren bekannt. Demnach bleibt das Verfahren gegen den Tschechen eingestellt, weil kein bußgeldbewehrter Straftatbestand nachweisbar ist.
Ein vermögender Sportwagenbesitzer aus Tschechien hatte Videos seiner Fahrt auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht und große Aufmerksamkeit auf den Vorgang gelenkt. Sie wurden millionenfach angesehen und lösten ein starkes Medienecho aus. Die Fahrt in einem Luxussportwagen auf einem fast leeren Autoabschnitt wurde professionell gefilmt, unter anderem von Brücken.
Die Staatsanwaltschaft Stendal stellte das Verfahren gegen den Mann im Juni mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, welche die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nach eigenen Angaben mit einer Entscheidung vom 12. August allerdings verwarf. Zur Begründung verwies sie auf die in Deutschland derzeit geltende strafrechtliche Lage.
Laut Generalstaatsanwaltschaft kann extremes Rasen auf einer Autobahn zwar prinzipiell eine Straftat darstellen, allerdings nur wenn zugleich weitere Bedingungen erfüllt sind. Bloße Geschwindkeitsüberschreitungen seien nach dem Willen des Gesetzgebers auch in erheblichen Fällen nicht automatisch erfasst. Im vorliegenden Fall gebe es keine beweisrelevanten Anhaltspunkte für grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Fahrverhalten des Manns.
Weiter erklärte die Generalstaatsanwaltschaft: "Der Umstand, dass sich ein Mensch in einem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von annähernd 116 Metern je Sekunde fortbewegt, mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen, erfüllt jedoch nicht ohne Weiteres den vorgenannten Straftatbestand." Das könne bei einem Kontrollverlust oder einer konkreten Straßenverkehrsgefährdungen anders sein. Dies sei für den vorliegenden Fall aber nicht relevant.
Auch die in den Videos dokumentierte Umstand, dass der Fahrer bei der Fahrt kurzzeitig die Hände vom Lenkrad genommen habe, ändere an dieser Bewertung nichts. So verbiete der Gesetzgeber freihändiges Fahren lediglich Motorrad- oder Fahrradfahrern. Autofahrern sei es dagegen "nicht gesetzlich verwehrt, die Hände vom Lenkrad zu nehmen", führte die Generalstaatsanwaltschaft aus.
In ihrer derzeitigen Fassung sehe die Straßenverkehrsordnung für Autos bis zu einem Gesamtgewicht von dreieinhalb Tonnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen vor, erklärte diese weiter. Sofern der Bundesgesetzgeber Verhaltensweisen wie im vorliegenden Fall unterbinden wolle, könne er über eine Änderung nachdenken. Dadurch könne zum Beispiel eine Schwelle für "übermäßig rasendes Fahren" etwa bei 200 Stundenkilometern definiert werden.
A.O.Scott--AT