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Niederlage für Jean-Michel Jarre vor EU-Menschenrechtsgericht in Streit um Erbe
Der französische Elektromusiker Jean-Michel Jarre hat im Streit um das Erbe seines Vaters Maurice Jarre eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erlitten. Es gebe kein "allgemeines und uneingeschränktes Recht von Kindern, einen Teil des Besitzes ihrer Eltern zu erben", erklärten die Richter am Donnerstag. Sie wiesen damit eine Klage des 75-jährigen Jean-Michel Jarre und seiner Halbschwester Stéphanie zurück.
Es gebe für das EU-Gericht keinen Grund, sich anders als die französische Justiz zu positionieren, erklärten die Straßburger Richter. Die französischen Richter hätten unter anderem klar festgestellt, dass die Kläger "nicht in einer prekären wirtschaftlichen Situation sind oder Not leiden".
Jean-Michel Jarre und seine Halbschwester hatten 2018 Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Sie wollten damit ein Urteil des französischen Kassationsgerichts anfechten, das die beiden im September 2017 für enterbt erklärt hatte. Der Pionier der Elektromusik hatte damals erklärt, dass es ihm nicht nur um das Geld seines Vaters gehe. Er habe noch nicht einmal das Recht auf ein Foto oder andere persönliche Erinnerungsstücke, kritisierte er.
Maurice Jarre war 2009 verstorben. Der mehrfach preisgekrönte Komponist, der unter anderem die Filmmusik für "Doktor Schiwago" und "Der Club der toten Dichter" schuf, hatte sein gesamtes Vermögen nach kalifornischem Recht seiner letzten Frau Fui Fong Khong vermacht. Sie ist nicht die Mutter von Jean-Michel und Stéphanie.
Maurice Jarre war vier Mal verheiratet. Er trennte sich von Jean-Michels Mutter, als sein Sohn noch ein Kind war.
L.Adams--AT