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Südafrikanischer Ex-Sprintstar Oscar Pistorius muss in Haft bleiben
Die tödlichen Schüsse des früheren südafrikanischen Sprintstars Oscar Pistorius auf seine Freundin und die darauffolgenden Prozesse haben jahrelang für Schlagzeilen gesorgt - nun ist dem seit 2013 inhaftierten Ex-Sportler eine vorzeitige Haftentlassung verwehrt worden. Ein Bewährungsausschuss befand am Freitag nach Angaben der Strafvollzugsbehörden, dass der 36-Jährige noch nicht die erforderliche Mindesthaftzeit abgesessen habe. Die Anwältin der Eltern von Pistorius' Opfer Reeva Steenkamp sagte, der Antrag werde in einem Jahr erneut geprüft.
"Ich weiß nicht, aus welchen Gründen der Antrag abgelehnt wurde", sagte die Steenkamp-Anwältin Tania Koen der Nachrichtenagentur AFP. Ihr sei lediglich mitgeteilt worden, "dass er abgelehnt wurde und in einem Jahr erneut geprüft wird".
Der Bewährungsausschuss tagte am Freitag in Pistorius' Gefängnis in einem Vorort von Pretoria. Das südafrikanische Gesetz sieht vor, dass ein Verurteilter Straferleichterung beantragen kann, wenn er die Hälfte seiner Strafe abgesessen hat. Pistorius' Verfahren über die mögliche Haftentlassung begann bereits vor gut einem Jahr und beinhaltete auch ein Treffen des Ex-Sportlers mit den Eltern seiner früheren Freundin.
June und Barry Steenkamp sind laut ihrer Anwältin nicht der Ansicht, dass der Inhaftierte freikommen sollte. Sie hätten den Eindruck, dass Pistorius "keine Reue gezeigt" habe. June Steenkamp nahm am Freitag an der Anhörung des Bewährungsausschusses teil, ihr Mann konnte krankheitsbedingt nicht kommen. "Bevor er stirbt, hat er einen Wunsch und das ist, dass Oscar uns einfach sagt, was genau in jener Nacht geschehen ist", hieß es in einer Erklärung der Eltern, die vor dem Bewährungsausschuss verlesen wurde.
Laut Koen musste June Steenkamp Pistorius am Freitag nicht gegenübertreten, da der Bewährungsausschuss die beiden lieber getrennt befragt habe. "Ich glaube seine Geschichte nicht", sagte June Steenkamp über Pistorius.
Pistorius hatte seine Freundin in der Nacht zum 14. Februar 2013 in seinem stark gesicherten Haus mit mehreren Schüssen durch die Badezimmertür getötet. Nach eigener Beteuerung hatte er sie für einen Einbrecher gehalten.
Steenkamps Eltern begrüßten die Entscheidung des Bewährungsausschusses, diese sei aber "kein Grund zum Feiern", betonten sie in einer von ihrer Anwältin verbreiteten Erklärung. "Wir vermissen Reeva schrecklich und werden dies für den Rest unseres Lebens tun." Die Eltern fügten hinzu: "Wir glauben an Gerechtigkeit und hoffen, dass sie siegen wird."
Unmittelbar nach dem gewaltsamen Tod seiner Freundin war Pistorius festgenommen worden. 2014 wurde er zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und klagte ihn wegen Mordes an. Daraufhin wurde die Haftzeit 2016 auf sechs Jahre erhöht. In einem erneuten Berufungsprozess wurde Pistorius 2017 schließlich zu 13 Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.
Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt. Das Interesse an den Wendungen in dem Fall war riesig. Vor dem Gericht wurden Pistorius' Neigung zu Wutanfällen und seine Liebe zu Waffen ausgebreitet.
Der Bewährungsausschuss sollte nach Angaben der Strafvollzugsbehörden nun prüfen, "ob das Ziel der Inhaftierung erreicht wurde". Die Kommission nahm dazu außer dem körperlichen und mentalen Zustand von Pistorius auch sein Risiko, erneut straffällig zu werden, unter die Lupe.
Vor dem gewaltsamen Tod seiner Freundin hatte Pistorius Sportgeschichte geschrieben. Bei den Olympischen Spielen 2012 in London maß er sich als erster Behinderter beim 400-Meter-Lauf mit nicht-behinderten Sportlern. Außerdem hat der wegen seiner Unterschenkelprothesen damals als "Blade Runner" bekannte Läufer bei paralympischen Spielen insgesamt sechs Goldmedaillen geholt.
Ch.Campbell--AT