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OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen eine Werbekampagne des rechtspopulistischen Onlineportals "Nius" fortsetzen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nach einer Mitteilung vom Montag. Nius habe "Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG". (OVG 1 S 63/26)
Nius hatte im April 2026 bei der BVG Werbeflächen auf einem Doppeldeckerbus sowie in U-Bahnen gebucht, was für Proteste sorgte. Laut Gericht wurde in sozialen Medien dazu aufgerufen, Einrichtungen der BVG zu beschädigen und den Betriebsablauf zu stören. Der entsprechende Doppeldeckerbus wurde über mehrere Stunden von einem Plakatwagen mit Gegenslogans verfolgt.
Anfang Juni beendete die BVG die Werbekampagne und berief sich auf einen Post von Nius-Chefredakteur Julian Reichelt auf der Plattform X. Dieser sei "offensichtlich rechtswidrig", hieß es damals in einer Pressemitteilung.
Das Verwaltungsgericht Berlin gab im Juli einer Beschwerde gegen die Kündigung des Vertrages statt und verpflichtete die BVG zur Fortsetzung der Werbekampagne. Diese Entscheidung bestätigte das OVG nun und wies eine Beschwerde der BVG zurück.
Allein der Umstand, dass Dritte aufgrund der Werbekampagne Gewalt gegen Einrichtungen der BVG ausüben und den Betriebsablauf stören könnten, rechtfertige nicht den Ausschluss von Nius von der Werbeflächennutzung. Die Verkehrsbetriebe könne dagegen Anzeige erstatten. Es rechtfertige aber nicht die Kündigung gegenüber der Antragstellerin, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.
A.Anderson--AT