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Datensatz für KI-Training: Bundesgerichtshof prüft Nutzung von Foto
Um zu lernen, braucht Künstliche Intelligenz (KI) riesige Mengen an Daten. Ob dabei Rechte von Urhebern verletzt werden können, wurde am Donnerstag erstmals vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft. In Karlsruhe verhandelte er über die Klage eines Fotografen gegen einen gemeinnützigen Verein, der solche Daten zu Forschungszwecken kostenlos zur Verfügung stellt. (Az. I ZR 281/25)
Der Verein erstellte einen Datensatz, der aus knapp sechs Milliarden Text-Bild-Paaren besteht. Nur um diesen Datensatz ging es, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch betonte - es kam nicht darauf an, ob die Daten später tatsächlich für KI-Training genutzt wurden. Denn um sie zu erstellen, musste der Verein die Fotos zunächst herunterladen.
Dann prüfte er, ob Bild und Beschreibung übereinstimmen. Wenn sie das taten, wurden Metadaten wie die Internetadresse und die Bildbeschreibung in den Datensatz aufgenommen. Die Fotos selbst sind darin nicht enthalten. Das strittige Foto, das der Kläger gemacht hatte, war 2021 heruntergeladen worden.
Er hatte es zuvor über eine Bildagentur ins Internet gestellt. Diese Agentur verbot auf ihrer Seite den Zugriff durch Automatisierungssoftware, spezielle kleine Programme, Bots oder Ähnliches. Durch den Download des Bilds sah der Fotograf sein Urheberrecht verletzt und klagte.
Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hatte seine Klage keinen Erfolg. Dieses entschied im Dezember, dass das Foto genutzt werden durfte. Das sei durch eine Ausnahmeregelung für das sogenannte Text- und Data-Mining gedeckt. Das Gesetz definiert dieses "Schürfen" als automatisierte Analyse von digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen zu ziehen. Für die wissenschaftliche Forschung dürfen die Werke auch vervielfältigt werden.
Der Fotograf wandte sich an den BGH, um das Hamburger Urteil prüfen zu lassen. Richter Koch bestätigte nun, dass der Download eine Vervielfältigung sei. Die Frage ist aber, ob diese gerechtfertigt war.
Der Anwalt des Fotografen argumentierte, dass es sich nicht einmal um Text- und Data-Mining handle. Denn dazu müssten große Mengen an Daten ausgewertet werden - hier sei es aber jeweils nur ein Bild plus Text. Der Anwalt des Vereins widersprach: Es handle sich geradezu um ein "Musterbeispiel" von Data-Mining, denn daraus werde die Information gewonnen, ob Bild und Text übereinstimmten.
Es ist gut möglich, dass beide Seiten noch lange auf eine Entscheidung warten müssen. Denn das deutsche Urheberrecht basiert auf einer europäischen Richtlinie. Wenn es dazu offene Fragen gibt, muss der BGH sie dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegen, wie Koch ausführte.
Nach der Antwort der europäischen Richterinnen und Richter würde der BGH im konkreten Streitfall zur Klage des Fotografen urteilen. Ob das so ablaufen wird, war am Donnerstag zunächst offen - den Termin für seine Entscheidung wollte der BGH später mitteilen.
E.Flores--AT