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Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
In Deutschland wird eine zusätzliche ärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren als gesetzliche Kassenleistung eingeführt. Die entsprechenden Vorgaben beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern am Donnerstag, wie das Gremium in Berlin mitteilte. Die sogenannte U10 soll eine Lücke zwischen den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sowie der späteren Jugendgesundheitsuntersuchung J1 für 13- bis 14-Jährige schließen.
Der Schwerpunkt der zusätzlichen Untersuchung soll auf Themen wie Übergewicht, digitaler Medienkonsum und psychische Auffälligkeiten liegen. Bemerken Kinderärzte und Kinderärztinnen entsprechende Auffälligkeiten, sollen sie die Kinder und deren Eltern beraten.
Speziell für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren wiesen Studien in diesem Zusammenhang auf besondere Risiken hin, erklärte der Bundesausschuss. So könnte zu viel Handy- und Computernutzung die Sprachentwicklung und die Konzentrationsfähigkeit stören, während Bewegungsmangel Übergewicht und entsprechende Krankheiten begünstige.
Früherkennungsangebote wie U10 und U11 werden bereits von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Zusatzangebote für ihre Mitglieder angeboten. Sie sind bisher allerdings keine Standardkassenleistung.
Teil der U10 ist ein standardisierter Fragebogen, den Eltern vor der Untersuchung ausfüllen sollen. Zudem sollen Krankheitsrisiken und Vorbelastungen innerhalb der Familie abgefragt werden. Ein weiterer Fokus ist die Impfberatung, etwa zur Vorbeugung von HPV-Infektionen.
Bis Kinderärzte die Untersuchung als Kassenleistung anbieten, kann es jedoch noch etwas dauern. Das Bundesgesundheitsministerium muss die Entscheidung noch prüfen, außerdem müssen noch Einzelheiten für eine einheitliche Vergütung geklärt werden. Laut Bundesausschuss hat das zuständige Bewertungsgremium dafür bis zu einem halben Jahr Zeit.
Die bisherigen obligatorischen Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 enden in einem Alter von etwa fünf Jahren und werden im sogenannten Gelben Heft dokumentiert, das Eltern nach der Geburt eines Kinds ausgehändigt wird. Erst im Alter von 13 bis 14 Jahren steht dann die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 an. Laut Beschluss des Ausschusses vom Donnerstag soll auch sie künftig im Gelben Heft dokumentiert werden.
H.Thompson--AT