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Umstrittenes Sterbehilfe-Gesetz in Frankreich in Kraft gesetzt
Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron hat das umstrittene Sterbehilfe-Gesetz mit seiner Unterschrift in Kraft gesetzt. Das seit Jahren diskutierte Gesetz wurde am Mittwoch im offiziellen Amtsblatt des Landes veröffentlicht. Mit ihm bekommen unheilbar kranke Menschen in Frankreich das Recht, sich unter strengen Auflagen beim Suizid helfen zu lassen.
Für die Inanspruchnahme der Sterbehilfe müssen Patienten volljährig sein und an einer nicht heilbaren, lebensbedrohlichen Krankheit leiden. Sie müssen ihren Willen frei und klar äußern können. Ein Arzt kann das tödliche Mittel erst nach einer Beratung mit anderen verschreiben. Die Patienten müssen das Mittel in der Regel selbst einnehmen. Nur falls sie körperlich nicht dazu in der Lage sind, kann ein Arzt oder ein Pfleger ihnen dabei helfen.
Das Gesetz war im Juli von der Nationalversammlung verabschiedet worden, der Verfassungsrat gab in der vergangenen Woche grünes Licht. Über den Text war zuvor seit Jahren gestritten worden.
Kritiker, darunter die französische Bischofskonferenz, warnten, dass die Möglichkeit zu assistiertem Suizid die Tür zum Missbrauch öffnen könnte - indem sich etwa unheilbar kranke Menschen unter Druck gesetzt fühlen könnten, anderen nicht zur Last zu fallen. Befürworter argumentierten dagegen, dass unheilbar kranke Menschen die Möglichkeit haben sollten, selbst zu entscheiden, ihr Leiden zu verkürzen.
Mit dem Gesetz reiht sich Frankreich in die Länder ein, in denen Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Zu ihnen zählen unter anderem Belgien, die Niederlande und die Schweiz.
A.Ruiz--AT