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Schäden durch Blitze 2025 gesunken - Durchschnittliche Schadenssumme steigt aber
Blitzeinschäge haben in Deutschland 2025 insgesamt weniger Schäden als im Vorjahr verursacht. Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zahlten 310 Millionen Euro für Blitz- und Überspannungsschäden und somit 30 Millionen weniger als 2024, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Donnerstag mitteilte. Das Ausmaß der durchschnittlichen Schadenssumme erreichte jedoch einen neuen Höchstwert - vor allem wegen einer immer hochwertigeren Ausstattung von Gebäuden.
Grund für die insgesamt geringere Schadenssumme ist, dass es 2025 zu weniger Blitzeinschläge als in früheren Jahren kam. Während es 2024 im Schnitt etwa alle zweieinhalb Minuten einen Blitz- oder Überspannungsschaden gegeben habe, sei es 2025 lediglich etwa alle drei Minuten zu einem Schaden gekommen, erklärte der GDV. "Insgesamt haben wir im vergangenen Jahr 180.000 Blitz- und Überspannungsschäden gezählt", führte Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen aus. "Das sind 40.000 weniger als im Vorjahr".
Trotz der geringeren Gesamtschäden stieg die durchschnittliche Schadenssumme weiter an: "Jeder Schaden kostete die Versicherer rund 1760 Euro und somit rund elf Prozent mehr als im Vorjahr“, erklärte Asmussen. "Damit haben wir erneut einen Höchstwert erreicht. Diese Entwicklung hält seit einigen Jahren an."
Grund dafür ist nach GDV-Angaben insbesondere eine hochwertigere und technisch modernere Ausstattung von Gebäuden. Denn nicht nur die Blitzeinschläge selbst verursachen Schäden - etwa an Dachflächen oder am Mauerwerk -, sondern auch die daraus entstehende Überspannung. Diese können demnach "häufig zu verschmorten Steckdosen oder beschädigten Elektrogeräten wie Computern und Telefonanlagen" führen. Auch Schäden an der Haustechnik, etwa an der Heizungssteuerung oder der Heizungsanlage, sind oftmals die Folge.
Laut GDV sind Blitzschäden am Haus oder an fest eingebauten elektrischen Installationen wie Heizungssteuerungen über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Schäden an der Wohnungseinrichtung wie Computern oder Fernsehern sind demnach über die Hausratversicherung abgedeckt. Wirksam geschützt werden können Gebäude nach Angaben des Verbands mit einem sogenannten äußeren und inneren Blitz- und Überspannungsschutz.
A.Anderson--AT