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Landgericht Bonn verhängt Bewährungsstrafe für Hilfe bei versuchten Cum-Ex-Geschäften
Wegen Hilfe beim Versuch von sogenannten Cum-Ex-Geschäften ist ein früherer Bankmitarbeiter in Bonn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in der nordrhein-westfälischen Stadt sprach den 49-Jährigen am Donnerstag nach Angaben eines Sprechers der Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung schuldig. 150.000 Euro, die der Angeklagte als Bonus erhielt, werden eingezogen.
Cum-Ex war das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Investoren schoben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt wurden. Der Staat wurde so um Milliarden geprellt. Cum-Ex war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof die Geschäfte für strafbar.
Im aktuellen Fall ging es um die Jahre 2010 und 2011, als der Mann für eine australische Bank in München arbeitete. Der Versuch, sich nicht gezahlte Steuern erstatten zu lassen, scheiterte. Das Landgericht verhängte nun eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zwei Monate davon gelten nach Angaben des Sprechers bereits als vollstreckt, weil sich das Ermittlungsverfahren rechtsstaatswidrig verzögerte.
A.Anderson--AT