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Ein- oder Zweifamilienhaus: Bundesgerichtshof urteilt über Maklercourtage
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (08.45 Uhr) um ein Zweifamilienhaus, das als Einfamilienhaus genutzt werden soll. Der BGH entscheidet über die Maklerprovision - der Makler fordert sechs Prozent des Kaufpreises. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern. (Az. I ZR 111/25)
Die Immobilie wurde als Zweifamilienhaus vermarktet und verkauft. Der Käufer will aber mit seiner Familie allein dort wohnen - was er dem Makler erst nach Abschluss des online geschlossenen Vertrags mitteilte. Die Frage ist, wie viel Provision er zahlen muss. Denn für die Vermittlung von Einfamilienhäusern gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Demnach bezahlen Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Provision. Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses muss der Verkäufer dagegen nicht zahlen.
P.A.Mendoza--AT