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Berechnung von Schufa-Wert: Bundesgerichtshof verhandelt über Anspruch auf Auskunft
Klagen gegen die Schufa haben am Donnerstag den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigt. Der BGH verhandelte über die Frage, welche Informationen die Wirtschaftsauskunftei betroffenen Bürgern über ihren Schufa-Wert geben muss. "Ein bisschen Rechtsgeschichte", wie es der Vorsitzende Richter Jörn Feddersen formulierte - denn es ging um den alten Schufa-Basisscore, nicht um den im März neu eingeführten Wert. (Az. I ZR 226/25 u.a.)
Mehrere private Kläger forderten in Sachsen Auskunft über die Berechnung ihres Werts. Das Oberlandesgericht Dresden gab ihnen größtenteils Recht. Es verlangte von der Schufa unter anderem eine verständliche Auskunft über die Gewichtung der Kriterien, welche den Score der Kläger am stärksten beeinflussten. Die Schufa zog vor den BGH, um das Dresdner Urteil überprüfen zu lassen.
Der Anwalt der Kläger argumentierte, dass die Auskunft eine präventive Funktion erfülle. So könnten Betroffene "tätig werden und auf Fehler hinweisen, so dass es gar nicht erst zu einem möglichen Schaden kommt", sagte er.
Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit einzelner Verbraucher anhand von gesammelten Daten. Auf dieser Grundlage können Unternehmen die Wahrscheinlichkeit einschätzen, ob jemand seine Rechnungen zahlt. Banken, Kreditvermittler, Onlinehändler oder beispielsweise auch Energieversorger nutzen ihn.
Einer am Donnerstag veröffentlichten Umfrage des Vergleichsportals Verivox zufolge, die im Februar erhoben wurde, haben allerdings mehr als die Hälfte der Deutschen den eigenen Schufa-Score noch nie abgerufen.
Die Kläger berufen sich auf die europäische Datenschutzgrundverordnung. Diese verbietet unter bestimmten Voraussetzungen Entscheidungen, die ausschließlich auf einem Algorithmus beruhen. Das gilt dann, wenn diese Entscheidung eine rechtliche Wirkung entfaltet oder Betroffene erheblich beeinträchtigt - also beispielsweise, wenn eine Bank wegen des Scores einen Kredit ablehnt.
Die Schufa machte vor Gericht geltend, dass der bisherige Basisscore - um den es in dem Verfahren am BGH noch geht - nicht an Dritte weitergegeben werde. Kunden wie beispielsweise Banken erhielten stattdessen einen branchenspezifischen Wert. Außerdem basierten Banken ihre Entscheidungen nicht maßgeblich auf den Schufa-Scores. "Auch die Schufa weiß nicht, wie konkret die Entscheidung des Kunden gefallen ist", sagte ihr Anwalt.
Eine Schufa-Sprecherin verwies nach der Verhandlung darauf, dass der im März neu eingeführte Score die alten Werte bis spätestens 2028 komplett ablösen soll. Verbraucher könnten über die App "ganz klar sehen", welche Daten einflössen, welche Kriterien eine Rolle spielten und wie sie gewichtet würden.
Der BGH sprach am Donnerstag noch kein Urteil, ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bestimmt.
A.Taylor--AT